Kredittilgung

Die Kredittilgung ist neben dem Kreditzinssatz die zweite wesentliche Komponente eines Kreditvertrags. Denn natürlich möchte der Kreditnehmer nicht nur die Zinsen, also die ,,Gebühren", für das geliehene Geld erhalten, sondern irgendwann auch einmal den kompletten geschuldeten Betrag zurückerhalten.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Tilgung Kredit

    Als Tilgung wird die Rückzahlung eines Kredits bezeichnet. Zusätzlich zur Tilgung müssen Zinsen bezahlt werden. So setzt sich die monatliche Rate aus dem Tilgungs- und dem Zinsanteil zusammen. Der Rückzahlungsbetrag ist insgesamt also höher, als das Kreditvolumen. Der Kreditgeber verdient sein Geld durch die Zinsen.

    Das betrifft nicht nur Kredite, Darlehen oder Anleihen, sondern jegliche Art der Geldforderung. Durch die Rückzahlungen erhöht der Gläubiger seine Liquidität, während sie beim Schuldner zu Reduzierungen führen. Aus diesem Grund sollten die Tilgungsraten an die konkreten und zukünftigen Einnahmen des Schuldners angepasst sowie im entsprechenden Kreditvertrag festgehalten werden.

    Beim Abschluss eines Darlehens bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung an – das Tilgungsdarlehen ist eine davon. Dabei wird ein fester monatlicher Betrag zu Tilgung des Darlehens festgelegt.

    Diese Rate setzt sich zum einem aus dem zu zahlenden Zinsbetrag, zum anderen aus der anteiligen Rückzahlung des Darlehens – der Tilgung – zusammen. So erhält der Gläubiger nicht nur die „Gebühren“ für das geliehene Geld zurück, sondern nach Ablauf eines gewissen Zeitraums den kompletten geschuldeten Betrag. In der Regel wird ein Eingangstilgungssatz von 1 bis 2 Prozent vereinbart.

    Werden die Tilgungsraten gering gehalten, zieht dies eine verlängerte Darlehenszeit und einen erhöhten Zins mit sich. Eine zu hohe Tilgungsrate kann für den Schuldner jedoch zur Schuldenfalle werden und das Kreditrisiko, etwa durch unerwartete Arbeitslosigkeit, deutlich erhöhen. Auf diese Eventualitäten sollte bereist bei Abschluss des Kreditvertrages geachtet werden.

    Rechtliche Grundlagen

    362 BGB - Erlöschen durch Leistung

    (1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
    (2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so finden die Vorschriften des § 185 Anwendung.

    Nach §§ 362 ff. des BGB wird unter einer Tilgung im rechtlichen Sinne eine Erfüllung verstanden, sodass die in diesen Paragraphen festgelegten Bestimmungen für die Tilgung gelten. In Absatz 1 ist festgehalten, dass das Schuldverhältnis erlischt, sobald die geschuldete Leistung vollständig erbracht wurde.

    Es wird dabei nicht erwähnt, durch wen diese Leistung zu erbringen ist. So kann dies nicht nur der Schuldner selbst sein, sondern auch Freunde, Verwandte oder Ehegatten. Für den Gläubiger ist es demnach nicht von Interesse, wer die Tilgung letztendlich erbringt.

    Wenn ein Schuldner mehrere Schuldverhältnisse mit demselben Gläubiger hat, muss nach § 366 Abs. 2 BGB eine Tilgungsbestimmung aufgesetzt werden. Neben der eigentlichen Tilgung sollte diese auch die zusätzlichen Kosten und Zinsen aufweisen. Werden neben der Tilgung Kosten und Zinsen festgelegt, so muss nach § 367 Abs. 1 BGB erst eine Anrechnung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Schulden erfolgen.

    Die Tilgungen müssen am Leistungsort, also dem Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers, entrichtet werden. Zudem kann nach § 368 BGB der Schuldner vom Gläubiger die Ausstellung einer schriftlichen Quittung verlangen.

    Eine Bringschuld liegt bei der Erbringung dennoch nicht vor. Im Sinne von § 270 BGB handelt es sich vielmehr um eine qualifizierte Schickschuld, da der Leistungsort weiterhin beim Schuldner liegt. Somit trägt der Schuldner das volle Risiko, bis der Gläubiger die Tilgung nachweislich erhalten hat.

    Das betrifft beispielsweise Fehlausführungen bei der Banküberweisung. Kommt der Betrag nicht beim Gläubiger an, muss der Schuldner nochmals zahlen. Im § 270 BGB sind dagegen keine Verzögerungen bei der Überweisung erfasst.

    Hat der Schuldner alle erforderlichen Schritte für eine pünktliche Zahlung eingeleitet, wird ein verspäteter Zahlungseingang beim Gläubiger nicht beachtet. Der Gläubiger trägt schließlich die komplette Verantwortung für die eingegangene Tilgung.

    Verschiedene Arten der Kredittilgung

    Kreditinstitute unterscheiden grundsätzlich zwischen einer planmäßigen und einer außerplanmäßigen Tilgung sowie Ratentilgung und Einmaltilgung:

    • Planmäßige Tilgung
      Planmäßige Tilgungen erfolgen aufgrund einer im Kreditvertrag festgehaltenen Tilgungsvereinbarung – üblicherweise in bestimmten Abständen und einer bestimmten Höhe
    • Außerplanmäßige Tilgung
      Im Gegensatz zur planmäßigen Tilgung werden die Rückzahlungen ohne vorherige Vereinbarung vorgenommen. Der Schuldner ist nicht dazu verpflichtet, außerplanmäßige Tilgungen zu erbringen. Es genügt, sich an die Vereinbarungen des Kreditvertrages zu halten. Allerdings kann eine außerplanmäßige Tilgung die Kreditlaufzeit verkürzen und somit die Kosten reduzieren.
      Unter diese außerplanmäßige Tilgung fällt die sogenannte Sondertilgung, die außerhalb des festgelegten Tilgungsrhythmus erfolgt. Sondertilgungsoptionen werden von den meisten Kreditgebern zu bestimmten Terminen angeboten, die im Kreditvertrag festgehalten sind. Bis zu einer gewissen Höhe sind diese Optionen ohne Extrakosten möglich. So können beispielsweise pro Jahr 5 bis 10 Prozent der Nettodarlehenssumme getilgt werden.
    • Ratentilgung
      Bei der Ratentilgung erfolgt die Rückzahlung anteilig über die gesamte Kreditlaufzeit verteilt. Die Raten werden zu festgelegten Zeitpunkten erbracht. Die Höhe der Tilgung ist dabei über die gesamte Laufzeit gleich, mit jeder Rate müssen aber weniger Zinsen entrichtet werden. Dadurch sinkt die Ratenhöhe von Beginn bis Ende der Laufzeit kontinuierlich.
    • Einmaltilgung
      Durch die Einmaltilgung wird am Ende der Kreditlaufzeit der vollständige Kreditbetrag zurückgezahlt. Das hat den Vorteil, dass die Liquidität des Schuldners während der gesamten Laufzeit nicht beeinträchtig wird. Das bedeutet aber, dass dieser bis zum Rückzahlungszeitpunkt die gesamte Kreditsumme inklusive Zinsen und Kosten ansparen muss.
      Daneben gibt es noch die recht ähnliche endfällige Tilgung, die im Umfeld von Verbraucherkrediten nur selten anzutreffen ist. Dabei werden während der Laufzeit lediglich die Zinsen entrichtet, sodass die Kreditrate – mit Ausnahme der letzten Rate – nur aus den vertraglich vereinbarten Zinsen besteht. In der Schlussrate wird dann die gesamte Kredittilgung auf einen Schlag fällig. Insbesondere bei Unternehmen ist diese Tilgungsvariante geschätzt, da die Kreditkosten während der Laufzeit vergleichsweise gering sind.
    • Annuitätentilgung
      Bei den bisher genannten Tilgungsarten wurden die zusätzlich fällig werdenden Zinszahlungen nicht berücksichtigt, während sie bei der Annuitätentilgung in einem mathematischen Verhältnis zur Tilgung stehen. Der Höhe der Kreditrate ändert sich über die gesamte Laufzeit nicht, allerdings steigt mit jeder Rate der Anteil der Tilgung an der Ratenhöhe, der Zinsanteil sinkt dagegen.
      Zu Beginn werden bei einem Annuitätendarlehen zunächst die Kreditkosten und Zinsen beglichen, im späteren Verlauf der Kreditlaufzeit wird dann der Tilgungsanteil immer höher. Da dies die einzige Variante der Kredittilgung ist, bei der die Ratenhöhe gleichbleibend ist, sind diese Darlehen gut planbar und für Verbraucher die erste Wahl – meist ist es sogar die einzig wählbare Variante für die Tilgung.

    Berechnung der Kredittilgung

    Die Tilgung ist nicht zu verwechseln mit der monatlichen Rate, denn die Tilgung bezeichnet nur den Betrag, der monatlich von der reinen Kreditsumme abgezogen wird. Die Tilgung ist demnach der monatliche Ratenbetrag abzüglich der Zinsen.

    Zur Berechnung benötigen Sie also die Kredithöhe, die Zinshöhe sowie die monatliche Rate. Nutzen Sie für eine einfache Berechnung den Tilgungsrechner, mit dem Sie einen Plan erstellen können, in welchen monatlichen Raten der Darlehensbetrag zurückgezahlt werden muss und welche Restschuld Ihnen nach einer bestimmten Zinsbindungsfrist noch bleibt. Zudem können Sie so ermitteln, wie viel Zeit Sie insgesamt für die Rückzahlung des Darlehens benötigen.

    Gehen Sie für die Berechnung wie folgt vor:

    1. Geben Sie den Darlehensbetrag, die Höhe des Sollzinses und die daran geknüpfte Bindungsdauer in den Rechner ein. 
    2. Wählen Sie anschließend aus, wie hoch der Prozentsatz der monatlichen Tilgung sein soll.
    3. Klicken Sie auf „Berechnen“. Ihnen wird nun angezeigt, wie hoch die monatliche Rate ist und wie viel nach Ablauf der Sollzinsbindung bereits beglichen ist. Des Weiteren können Sie einsehen, wie hoch der Betrag ist, den Sie insgesamt in diesem Zeitraum zahlen und wie lange die Gesamtlaufzeit bei gleichbleibendem Zins ist. Es ist auch möglich, eine gewünschte Rate in den Rechner einzugeben und sich daraus die entsprechenden Daten berechnen zu lassen.

    Im Bankwesen werden für die Kreditrechnung verschiedene Formeln für die unterschiedlichen Tilgungsoptionen angewandt. Für den Laien sind diese Formeln nicht unbedingt leicht nachvollziehbar, sodass der Rechner eine praktische Alternative ist, um die Tilgungshöhe seines Kredites in Erfahrung zu bringen.

    Tilgungsplan

    Der Tilgungsplan ist die Zusammenstellung aller Tilgungs- und Zinsanteile eines langfristigen Kredits, die hier nach Fälligkeitszeitpunkten bis hin zur endgültigen Tilgung aufgeführt werden. Dieser Plan ist Bestandteil des Kreditvertrages, in dem alle Kreditkonditionen wie Kreditbetrag, Laufzeit und Tilgungsperioden festgehalten sind. Daraus lässt sich letztendlich der Tilgungsplan entwickeln.

    Nach gesetzlichen Vorgaben muss ein Tilgungsplan bei Verbraucherdarlehensverträgen folgende Angaben enthalten:

    • Kreditart
    • Kredithöhe
    • Zinssatz
    • Zins- und Tilgungsraten
    • Vereinbarungen zur Tilgungsaussetzung

    Ein Tilgungsplan dient dazu, die einzelnen nach Fälligkeitszeitpunkten aufgeschlüsselten Zahlungsverpflichtungen für den Kreditnehmer transparent zu machen. Zins- und Tilgungsbeträge werden zu jedem Fälligkeitstermin zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.

    Die Erstellung eines solchen Plans ist nur möglich, wenn ein Festzins vereinbart wurde oder sich der Tilgungsplan auf die Auflistung der Tilgungsraten beschränkt. Da ein Tilgungsplan Pflichtbestandteil eines Darlehensvertrages ist, wird er üblicherweise vom Kreditgeber ausgestellt.

    Wie der Kredit getilgt werden kann

    Entscheidend für den Ablauf der Kredittilgung ist die gewählte Tilgungsoption. Wird von einem üblichen Annuitätendarlehen ausgegangen, erfolgt die Rückzahlung in einer monatlich gleichbleibenden Rate. In der Regel wird von einem Prozent Tilgung im ersten Jahr ausgegangen, das gilt insbesondere bei Baudarlehen.

    Grundsätzlich gilt natürlich die einfache Faustformel: Je höher die Tilgung gewählt wird, desto eher ist der Kredit abgezahlt. Zudem verringert sich so am Ende der Laufzeit die Restschuld und es müssen weniger Zinsen bezahlt werden.

    Wie hoch der Tilgungssatz aber konkret gewählt werden sollte, hängt davon ab, in welchem Zeitraum Sie den Kredit abbezahlen möchten. Empfehlenswert ist es, spätestens zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei zu sein. Daher sollten Sie die Tilgung an Ihr Lebensalter und die entsprechende Laufzeit des Kredites anpassen.

    Auch spielt der Zinssatz eine wichtige Rolle: Je niedriger dieser ist, desto länger ist bei einer bestimmten anfänglichen Tilgung der Rückzahlungszeitraum. In einem vorherigen Kreditvergleich erhalten Sie einen ersten Überblick über die anfallenden Zinssätze.

    Vereinbaren Sie ein Sondertilgungsrecht

    Nicht für jeden ist es finanziell möglich, eine monatlich hohe Tilgungsrate zu vereinbaren. Hier kann es sinnvoller sein, den Prozentsatz der Tilgung gering zu halten, aber mit dem Kreditgeber ein Sondertilgungsrecht zu vereinbaren. So kann die Schuld jedes Jahr durch zusätzliche Zahlungen reduziert werden.

    Wissenswertes

    Tilgungsstreckung

    Durch die Tilgungsstreckung wird die Laufzeit des Kredites verlängert. Dies kann etwa aufgrund der Herabsetzung der Höhe der monatlichen Raten oder das Aussetzen der Tilgung verursacht werden. Es können drei verschiedene Verfahren angewendet werden, um eine Tilgungsstreckung zu initiieren:

    1. Tilgungsfreijahre
      Müssen Sie während der Kreditlaufzeit anderen Zahlungsverpflichtungen nachkommen, können Sie die Tilgung für einen bestimmten Zeitraum unterbrechen, indem Sie mit dem Kreditgeber Tilgungsfreijahre vereinbaren. Die Tilgung wird in diesem Zeitraum ausgesetzt und später weitergeführt. Zinsen müssen allerdings weiter gezahlt werden. Zudem verlängert sich die Kreditlaufzeit um den entsprechenden Zeitraum.
    2. Neuer Tilgungsplan
      Mit dem Kreditgeber kann ein neuer Tilgungsplan ausgehandelt werden, bei dem eine niedrigere Tilgungsrate vereinbart wird.
    3. Zusätzliches Darlehen
      Der Begriff der Tilgungsstreckung hat sich vor allem im Zusammenhang mit der Gewährung eines zusätzlichen Darlehens durchgesetzt, das voll ausgezahlt wird und ursprünglich mit einem Disagio verknüpft ist. Dieses behält der Kreditgeber vor der Auszahlung zurück. So erhält der Kreditnehmer zum einen das gewünschte Darlehen, welches um das Damnum verringert wurde, sowie dazu ein Zusatzdarlehen in Höhe des Damnums.
      Nur für Zusatzdarlehen werden zunächst Tilgungsleistungen gefordert. Danach erst muss das Hauptdarlehen getilgt werden. Eine Veränderung der Laufzeit wird dadurch nicht verursacht, aber der Gesamtbetrag der Finanzierung kann erhöht werden. Mehr zum Disagio erfahren Sie in unserem Ratgeber.

    Tilgungsstörung

    Von einer Tilgungsstörung ist die Rede, wenn die vereinbarten Tilgungen teilweise oder ganz ausbleiben. Es kommt so zu Leistungsstörungen durch Schuldnerverzug. Daher sichern sich Kreditgeber in den Kreditverträgen durch bestimmte Kündigungsklauseln, sogenannte Default-Klauseln, ab. Diese ermöglicht dem Gläubiger, den vollständigen offenen Kreditbetrag unmittelbar zurückzuverlangen, sobald es zu einer Tilgungsstörung kommt.

    Des Weiteren soll durch Cross-Default-Klauseln eine Änderung der Tilgungsvereinbarung und Tilgungsrangfolge seitens des Schuldners unterbunden werden. Hat der Schuldner bei mehreren Gläubigern Schulden und kann er diese nicht alle bedienen, tritt die Tilgungsrangfolge in Kraft. Er kann diese Rangfolge aufgrund der Klausel nicht einseitig ändern.

    Einer Tilgungsstörung kann durch eine Stundung oder eine neue Tilgungsvereinbarung entgegengewirkt werden. Bei der Stundung wird eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger getroffen, bei der die Forderung über den Fälligkeitszeitraum hinaus fällig bleibt und zu einem späteren Zeitpunkt getilgt wird. Eine neue Tilgungsvereinbarung führt dazu, dass sich die Tilgungszeiträume verlängern, sich im Gegenzug aber die entsprechenden Beträge reduzieren.

    Es sollte allerdings bedacht werden, dass sich durch diese Maßnahmen die Kreditlaufzeit verlängert und die Zinslast erhöht.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten