Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (= KWG) ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Die jeweilige aktuelle Fassung kann auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (= BaFin) eingesehen werden.

 

Die 3 wichtigsten Aufgaben des Kreditwesengesetzes sind folgende:1.) Die Ordnung im Bankwesen soll aufrecht erhalten werden.2.) Die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft soll gesichert werden.3.) Die Gläubiger der Kreditinstitute sollen vor Vermögensverluste geschützt werden.

Neben dem Kreditwesengesetz gibt es weitere Verordnungen (beispielsweise Solvabilitätsverordnung), die den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Restriktionen auferlegen, um diese Institute vor möglichen Risiken zu schützen. Das Kreditwesengesetz und die zusätzlichen Verordnungen lassen sich in folgende Risikogruppen einteilen:- Ausfallrisiko- Marktrisiko- Liquiditätsrisiko- Operationelles Risiko- Informationsrisiko.

 

Zum Einen berechtigt das Kreditwesengesetz die BaFin, Informationen und Auskünfte von der Kreditwirtschaft einzuholen und zum Anderen hat die BaFin die Möglichkeit, direkt auf die Kreditwirtschaft Einfluss zu nehmen. Ferner müssen die verschiedenen Institute der Kreditwirtschaft folgende Anzeigepflichten erfüllen:1.) Generelle Auskunftspflicht (laut KWG, Paragraph 44): Die Kreditwirtschaft muss auch ohne triftigen Grund Auskunft über ihre Geschäfte geben.2.) Solvabilitätsangaben (laut KWG, Paragraph 10 mit Bezug auf die Solvabilitätsverordnung): Die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute müssen mit dem nötigen Eigenkapital ausgestattet sein und es muss eine monatliche Gesamtkennziffer erstellt werden. Ferner ist es erforderlich, die bankeigenen Modelle zu genehmigen und zu überprüfen.3.) Liquiditätsangaben bezüglich der (laut KWG, Paragraph 11 mit Bezug auf die Liquiditätsverordnung): Die Liquidität der einzelnen Insitute in der Kreditwirtschaft wird mittels einer monatlichen Liquiditätskennzahl festgestellt.4.) Großkredite (laut KWG, Paragraph 13): Kreditinstitute haben die Verpflichtung, alle 3 Monate eine Meldung über ihre Großkredite zu erstellen. Sobald die Großkrediteinzelobergrenze überschritten wird, muss zum Einen die BaFin zustimmen und zum Anderen muss dieser Großkredit mit zusätzlichen Eigenmitteln abgesichert werden. Weitere Vorschriften zu Großkrediten sind in der Groß- und Millionenkreditverordnung (= GroMiKV) zu entnehmen.5.) Monatsausweise und Jahresabschlüsse:- Monatsausweise (laut KWG, Paragraph 25)- Jahresabschlüsse, Lageberichte und Prüfungsberichte werden vorgelegt. (laut KWG, Paragraph 26)6.) Informationspflichten zu bestimmten Anlässen- Wenn Unternehmensbeziehungen begründet werden. (laut KWG, Paragraph 12a)- Bei Millionenkredite, die eine Mindesthöhe von 1,5 Millionen Euro haben (laut KWG, Paragraph 14)- Laut KWG, Paragraph 24 gibt es noch weitere Ereignisse: zum Beispiel wird die Rechtsform geändert, die Niederlassung zieht um usw.

 

Tools & Services

Newsletter abonnieren
 
FinanceScout24 Hotline

        Tel. 0800-01 01 005

        Mo.-Fr. 9:00-18:00 Uhr

 

Unsere Experten beraten Sie unter der kostenfreien Nummer oder per E-Mail gerne und unverbindlich.