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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Kündigung der Kfz Versicherung

Eine Kraftfahrtversicherung kann mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf ordentlich gekündigt werden. Der Versicherte hat aber auch das Recht auf eine außerordentliche Kündigung: Wird die Prämie angehoben, kann er innerhalb eines Monats zum Erhöhungszeitpunkt kündigen, ebenso nach Abschluss eines Schadens. Verkauft der Versicherte sein Fahrzeug, muss er nicht kündigen. Hier genügt dann eine Benachrichtigung an den Versicherer über den Verkauf - der Kaufvertrag oder die Abmeldebescheinigung sollten beiliegen. Die Abrechnung des Vertrages läuft bis zu diesem Zeitpunkt.

 

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