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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Künstler

Selbständig tätige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstler - Sozialversicherungsgesetz (KSVG) renten- und krankenversicherungspflichtig. Ebenso wie Arbeitnehmer haben sie sich mit dem halben Beitragssatz an der Sozialversicherung zu beteiligen. Die andere Hälfte der Beitragszahlung leistet die Künstler - Sozialkasse (ein Sechstel übernimmt der Bund, ein Drittel die Unternehmen und Einrichtungen, die künstlerische und publizistische Produkte und Leistungen vermarkten). Der Beitragssatz beträgt die Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen. Auf Antrag können sich Künstler unter gewissen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.

 

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