Möchte ein Unternehmer ins Ausland exportieren oder aus dem Ausland importieren, dann geht er im Nicht-Euro-Raum ein Wechselkursrisiko ein. Das heißt, dass er zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Kurses für ihn ungünster ausfallen könnte als zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses. Mit der Kurssicherung kann er dies ausgleichen: Dabei vereinbart er mit einer Bank, dass ein bestimmter Betrag der Heimatwährung bzw. umgekehrt der Fremdwährung in die jeweils andere Währung zu einem festen Wechselkurs umgetauscht wird. Dafür muss er eine Gebühr bezahlen, die sich in der Differenz zwischen dem Tageskurs und dem Kurs für das Termingeschäft ausdrückt. Ein anderes Sicherungsinstrument ist die so genannte Devisenoption, die eine Art Versicherung gegen ungünstigen Kursverlauf ist.