Das Kurzzeitkennzeichen gilt für fünf Tage. Häufig ist es an Fahrzeugen zu finden, die überführt werden sollen oder die zur Probe gefahren werden. Dabei ist die Gültigkeitsdauer auf dem Kennzeichen aufgedruckt. Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, muss dem zuständigen Straßenverkehrsamt der Personalausweis, die Versicherungsbestätigungskarte mit dem Vermerk Kurzzeitkennzeichen sowie der Fahrzeugbrief – soweit er schon in Besitz ist – vorgelegt werden. Dritte, die das Kennzeichen abholen, brauchen eine Vollmacht. Die Versicherung für ein nur so kurzfristig genutztes Fahrzeug gibt es bei den meisten Gesellschaften gegen die Zahlung eines einmaligen Betrages. Wird das Fahrzeug bei der selben Gesellschaft dann weiter versichert, verrechnet diese in der Regel den Einmalbeitrag mit den Folgezahlungen.