Woher kommt die Bezeichnung Mallorca-Police?
Mit dem eigenen Auto schlecht erreichbar, aber am besten auf vier Rädern zu erkunden: Mallorca ist das typische Urlaubsziel, an dem deutsche Touristen gerne einen Mietwagen leihen. So ist in Anlehnung an die beliebte Mittelmeerinsel die Bezeichnung „Mallorca-Police“ entstanden. Der offizielle Titel ist „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“.
Da der Spitzname jedoch wesentlich eingängiger ist, hat er sich sogar bei den Versicherungsunternehmen in ihren Vertragsbedingungen durchgesetzt. Der Ausdruck kann allerdings auch verwirrend sein, denn die Zusatzversicherung gilt keineswegs nur auf der spanischen Insel, sondern im gesamten europäischen Ausland. Sobald Sie sich irgendwo auf dem Kontinent einen Mietwagen leihen, kommt ein Abschluss der Mallorca-Police also theoretisch für Sie infrage. Das weltweite Pendant ist die sogenannte Traveller Police.
Warum sollte ich eine Mallorca-Police abschließen?
Der deutsche Gesetzgeber hat für die Kfz-Haftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen festgelegt, die bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden liegen. Fast alle deutschen Versicherungsunternehmen übertreffen diesen Mindeststandard mit ihren Tarifen deutlich, die erweiterte Deckungssumme liegt je nach Anbieter meist zwischen 50 und 100 Millionen Euro. Autofahrer, die hierzulande einen Unfall verursachen, können daher fast immer davon ausgehen, dass ihre Versicherung die finanziellen Folgen in vollem Umfang trägt.
Im europäischen Ausland sieht das teilweise ganz anders aus. Es kann daher sehr riskant sein, sich als Urlauber allein auf die Kfz-Versicherung des Mietwagens zu verlassen, die unter Umständen nicht über die jeweils gültige gesetzliche Mindestdeckungssumme hinaus zahlt. Die Grenze kann besonders dann deutlich überschritten werden, wenn andere Menschen zu Schaden kommen und dauerhaft auf Behandlungen und Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Schlimmstenfalls droht dem Unfallverursacher dann der finanzielle Ruin.
Gesetzliche Mindestdeckungssummen
Die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflicht ist nur in den wenigsten Ländern so hoch angesetzt, dass sich Autofahrer guten Gewissens auf sie verlassen können. In manchen Staaten ist sie aber sogar so gering, dass eine Selbstbeteiligung bei größeren Schäden sehr wahrscheinlich wird. Dies sind die Länder mit den geringsten Mindestdeckungssummen:
Platz | Land | Personenschäden pro Unfall | Sachschäden pro Unfall |
---|---|---|---|
1 | Türkei | 421.379 EUR | 16.855 EUR |
2 | Griechenland | 1 Mio. EUR | 1 Mio. EUR |
3 | Tschechien | 1,30 Mio. EUR | 1,30 Mio. EUR |
4 | Italien | 2,5 Mio. EUR | 500.000 EUR |
5 | Schweiz | 4,1 Mio. EUR | 4,1 Mio. EUR |
6 | Liechtenstein | 5 Mio. EUR | 1 Mio. EUR |
7 | Polen | 5 Mio. EUR | 1 Mio. EUR |
8 | Rumänien | 5 Mio. EUR | 1 Mio. EUR |
9 | Slowakische Republik | 5 Mio. EUR | 1 Mio. EUR |
10 | Slowenien | 5 Mio. EUR | 1 Mio. EUR |
Vergleich | Deutschland | 7,5 Mio. EUR | 1,12 Mio. EUR |
Neben der Türkei und Griechenland als beliebte Reiseziele ist schließlich auch Italien ein Land, in dem die gesetzliche Mindestdeckungssumme mit 2,5 Millionen Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden eher gering ist.
In einigen Ländern sind die Deckungssummen nicht gedeckelt:
Platz | Land | Personenschäden pro Unfall | Sachschäden pro Unfall |
---|---|---|---|
1 | Frankreich | unbegrenzt | 1,12 Mio. EUR |
2 | Großbritannien | unbegrenzt | 1,21 Mio. EUR |
3 | Irland | unbegrenzt | 1,21 Mio. EUR |
4 | Norwegen | unbegrenzt | 1,24 Mio. EUR |
5 | Finnland | unbegrenzt | 3 Mio. EUR |
6 | Belgien | unbegrenzt | 100 Mio. EUR |
7 | Luxemburg | unbegrenzt | unbegrenzt |
Erhöhte Unfallgefahr im Ausland
Aber wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass Sie ausgerechnet im Urlaub einen Autounfall verursachen? Selbst wenn Sie Ihren Führerschein schon vor langer Zeit gemacht haben und jahrelang unfallfrei unterwegs sind, sollten Sie in puncto Autounfälle nicht nur auf Ihr Können hinter dem Steuer vertrauen – ganz besonders im Ausland.
Hier besteht eine erhöhte Unfallgefahr, denn vieles ist Ihnen nicht vertraut: Der Mietwagen fährt sich ungewohnt und auch Straßen und Gelände stellen oftmals andere Anforderungen an Sie als die Gegebenheiten zu Hause. Zudem ist es fast unmöglich, sich im Vorfeld mit allen Straßenschildern und Verkehrsregeln vertraut zu machen. Auch das Fahren auf der anderen Straßenseite in Großbritannien stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, die Unfälle mit sich bringen kann. Das erhöhte Unfallrisiko, welches sich daraus ergibt, macht den Abschluss einer Mallorca-Police für alle Urlauber sinnvoll, die sich im Ausland einen Mietwagen nehmen.
Und wenn Sie Ihren Urlaub immer in Deutschland verbringen? Hierzulande benötigen Sie für Mietwagen keinen zusätzlichen Schutz. Es lohnt sich aber trotzdem, die Mallorca-Klausel zu berücksichtigen. Zwar argumentieren viele Versicherungsnehmer, sie bräuchten keinen derartigen Schutz, da sie im Ausland kein Auto anmieten. Wenn es allerdings doch dazu kommt, wird meistens vergessen, einen passenden Versicherungsschutz abzuschließen.
Wo kann ich eine Mallorca-Police abschließen?
Der Ausdruck „Mallorca-Klausel“ legt es bereits nahe: Die Zusatzversicherung für Mietwagen kann als Vertragsbestandteil der regulären Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr eigenes Auto abgeschlossen werden. In manchen Tarifen ist diese Klausel automatisch enthalten, in anderen muss sie ausdrücklich hinzugewählt werden. Falls Sie eine Reise ins Ausland planen und nicht sicher sind, ob Sie bereits über eine Mallorca-Police verfügen, schauen Sie unbedingt in die Vertragsbedingungen Ihrer Kfz-Haftpflicht – so vermeiden Sie eine Doppel-Versicherung.
Stellen Sie fest, dass eine Mallorca-Police nicht Teil Ihrer Kfz-Haftpflicht ist, haben Sie zwei Möglichkeiten: Die meisten Versicherer bieten die Zusatzversicherung grundsätzlich an, Sie können daher bei Ihrem Anbieter eine Ergänzung beziehungsweise einen anderen Tarif anfragen. Die Kosten für eine Mallorca-Police als Versicherungszusatz unterscheiden sich je nach Anbieter und liegen zwischen 8 und 15 Euro jährlich. Die Deckungssummen im Schadensfall sollten sowohl am Reiseziel im Ausland als auch beim heimischen Versicherer abgeklärt werden.
Geht der höhere Tarif auch mit einer höheren Deckungssumme einher, ist dieser manchmal nur wenige Euro teurer – es sind aber auch größere Preissprünge möglich. Hier empfiehlt sich unbedingt ein Vergleich.
Alternativ können Sie die Mallorca-Police auch separat bei einem anderen Anbieter abschließen. Der Preis richtet sich in diesem Fall meist nach der Geltungsdauer. Schließlich weist der ADAC darauf hin, dass die Mallorca-Police gegebenenfalls bereits enthalten ist, wenn Sie Ihren Mietwagen per Kreditkarte buchen.
Geltungsbereich und Geltungsdauer der Mallorca-Police
Als Faustregel können Sie sich merken, dass die Mallorca-Police europaweit gilt. Allerdings definieren nicht alle Anbieter diesen Bereich gleich. So kann es sein, dass ein Versicherer lediglich den EU-Raum einschließt, während der Tarif eines anderen nicht nur alle europäischen Länder, sondern auch außereuropäische Mittelmeer-Anrainerstaaten wie Tunesien umfasst. Weiterhin stellt sich bei Ländern wie der Türkei und Russland die Frage, ob neben dem europäischen auch der asiatische Teil mit dem Tarif abgedeckt wird. Haben Sie entsprechende Reisepläne, sollten Sie Angebote daraufhin prüfen.
Ebenfalls sollten Sie in die Vertragsbedingungen schauen, bei welchen Fahrern der Versicherungsschutz besteht. Neben dem Versicherungsnehmer ist häufig auch dessen Ehe- oder Lebenspartner eingeschlossen. Sollten Sie beispielsweise auch Freunden oder Ihren Kindern den Mietwagen überlassen wollen, sprechen Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Versicherer ab.
Die Geltungsdauer der Mallorca-Police variiert von Anbieter zu Anbieter und liegt häufig zwischen ein und drei Monaten ab Anmietung des Leihwagens. Bei einer separat abgeschlossenen Versicherung haben Sie unter Umständen die Wahl, wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll – gegen Aufpreis sind dann auch längere Geltungszeiträume möglich.
Versicherungsumfang der Mallorca-Police
Wie eingangs erläutert, handelt es sich bei der Mallorca-Police um eine Zusatzversicherung, die eine Versicherungslücke schließen soll. Ist ein Mietwagen, den Sie im Ausland leihen, bei einem Unfall unterversichert, zahlt der Anbieter der Mallorca-Police die Differenz zwischen Deckungs- und Versicherungssumme. Bis zu welchem Betrag er einspringt, entnehmen Sie den jeweiligen Vertragsbedingungen. Üblich sind Deckungssummen zwischen 8 und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person und 50 bis 100 Millionen Euro bei Sachschäden.
Wird die Schadenssumme von der Kfz-Versicherung des Mietwagens gedeckt, wird die Zusatzversicherung nicht in Anspruch genommen.