Eine Abkürzung für den Nominalzinssatz eines Kredits ist der Begriff Nominalzins. Grundlage für den Nominalzinssatz ist der vereinbarte Darlehensbetrag, also die Gesamtauszahlungssumme eines Darlehens. Er ist wichtigster Bestandteil der Kreditkosten und richtet sich nach marktüblichen Zinskonditionen, die sich aus den Refinanzierungskosten der Bank sowie ihrer veranschlagten Marge ergeben. Da der Nominalzinssatz aber nicht die kompletten Kreditkosten wiederspiegelt, sind Banken verpflichtet, auch für jedes Kreditangebot einen effektiven Zinssatz anzugeben. Hier sind einige – wenn auch nicht alle – Kreditnebenkosten auf die Gesamtlaufzeit des Kredits umgerechnet. Der Nominalzinssatz wird pro Jahr angegeben.