Die Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) gehört zu den fünf möglichen Gestaltungsvarianten der betrieblichen Altersvorsorge. Hier sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge zu und verpflichtet sich, die Rentenzahlungen aus eigenem Betriebsvermögen zu erbringen. Die Pensionszusage muss nicht auf Rentenzahlungen aufbauen, sie kann auch Kapitalleistungen vorsehen. Den Arbeitgeber trifft folglich die Pflicht zur Finanzierung der Versorgungsleistungen, die in der Regel während der Anwartschaftszeit über Pensionsrückstellungen erfolgt.