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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des tägl. Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Die Dauerhaftigkeit des Hilfebedarfes ist gegeben, wenn der Bedarf für mindestens sechs Monate besteht. Die Pflegebedürftigkeit wird nach Antragstellung des Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen geprüft und von der Pflegekasse festgestellt. Maßgeblich sind die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien.

 

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