Die Pflegestufen sind:I - erhebliche Pflegebedürftigkeit, d.h. Hilfebedarf mindestens 90 Minuten pro Tag. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen.II - schwere Pflegebedürftigkeit, d.h. Hilfebedarf mindestens 180 Minuten pro Tag mit einem Grundpflegebedarf von mindestens 120 Minuten täglichIII - schwerste Pflegebedürftigkeit, d.h. Hilfebedarf mindestens 300 Minuten pro Tag. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens 240 Minuten täglich betragen. Bei deutlich höherem Pflegeaufwand kommt in dieser Stufe evtl. eine Härtefallregelung in Betracht. Bei Kindern ist für die Zuordnung des Hilfebedarfes gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.