Gliedertaxe: Definition, Berechnung, Wissenswertes

Die Gliedertaxe ist ein integraler Bestandteil der privaten Unfallversicherung. Über sie bestimmen Versicherungen den Grad der Invalidität eines verunfallten Kunden. Entsprechend beeinflusst die Gliedertaxe unmittelbar die Leistung, die die Versicherung im Schadensfall an den Kunden auszahlt. Sie ist damit einer der wichtigsten Berechnungsfaktoren – zusammen mit der vereinbarten Versicherungssumme und dem Vervielfachungsfaktor Progression.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: August 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Anders als die gesetzliche Unfallversicherung versichert die private Unfallversicherung auch Unfälle, die außerhalb der Arbeitszeit passieren. Über die Gliedertaxe ermittelt das Versicherungsunternehmen den Grad der Invalidität nach einem Unfall des Versicherungsnehmers. Eine Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit einer Person aufgrund eines Unfalls dauerhaft eingeschränkt wird. Von einer dauerhaften Beeinträchtigung wird gesprochen, wenn diese voraussichtlich länger als drei Jahre anhalten wird und eine Änderung oder Verbesserung des Zustands ausgeschlossen ist.

    Jedem Bereich des Körpers wird dabei ein Invaliditätsgrad in Prozent zugeordnet. Anhand eines medizinischen Gutachtens, welches von einem Arzt erstellt wird, wird die Prozentzahl der Invalidität berechnet. Der Versicherer errechnet aus diesem Grad und weiteren Faktoren wie der vereinbarten Versicherungssumme dann die Höhe der einmalig ausgezahlten Invaliditätsleistung. 

    Beispiel: Im Rahmen Ihrer privaten Unfallversicherung haben Sie eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart. Nach einem Unfall beträgt Ihr Invaliditätsgrad 40 Prozent – entsprechend erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine Einmalzahlung von 40.000 Euro.

    Gliedertaxe: Beispiel-Tabelle und Ablauf

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat standardisierte Richtwerte für die Gliedertaxe festgelegt. Die zahlreichen, teils gestaffelten Angebote der Versicherer können jedoch nach oben und nach unten abweichen. Die Zeitschrift „Finanztest“ weist in der Ausgabe 12/2011 darauf hin, dass die Gliedertaxe bei einem guten Vertrag unbedingt besser ausfallen sollte als die Musterversion des GDV.

    Die folgende Tabelle stellt dar, wie sich die empfohlenen Invaliditätsgrade des GDV zusammensetzen (Stand: 25.03.2014). „Invalide“ bedeutet einen Verlust oder eine vollständige und dauerhafte Funktionsunfähigkeit der Körperteile und Sinnesorgane.

    Körperbereich Invaliditätsgrad (GDV)
    Auge 50 Prozent
    Gehör auf einem Ohr 30 Prozent
    Geruchssinn 10 Prozent
    Geschmackssinn 5 Prozent
    Arm 70 Prozent
      Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 Prozent
      Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 Prozent
    Hand 55 Prozent
      Daumen 20 Prozent
      Zeigefinger 10 Prozent
      Anderer Finger 5 Prozent
    Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 Prozent
    Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 Prozent
    Bein bis unterhalb des Knies 50 Prozent
    Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 Prozent
    Fuß 40 Prozent
      Große Zehe 10 Prozent
      Andere Zehe 2 Prozent

    Die Prozentangaben beziehen sich nur auf einen vollständigen Funktionsverlust der aufgeführten Körperbereiche. Sind Gliedmaßen nach einem Unfall teilweise in ihrer Funktion beeinträchtigt, passt das Versicherungsunternehmen den Invaliditätsgrad entsprechend an. Ist der Fuß eines Betroffenen beispielsweise zu 50 Prozent in seiner Funktion geschädigt, liegt ein Invaliditätsgrad von 20 Prozent vor (50 Prozent von 40 Prozent bei vollständigem Funktionsverlust).

    Körperteile, die in der Gliedertaxe nicht berücksichtigt sind, können den Invaliditätsgrad ebenso beeinflussen. Hierbei richtet sich die Bemessung danach, inwieweit der Verlust die gesamte physische und psychische Leistung eines Menschen beeinträchtigt. Als Bewertungsgrundlage zieht der zuständige Arzt einen gesunden Menschen gleichen Alters und gleichen Geschlechts heran.

    Wer stellt die Invalidität fest?

    In der Regel ermitteln der erstbehandelnde Arzt oder der Hausarzt den Invaliditätsgrad. Es kann jedoch vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaft einen unabhängigen Gutachter für eine zweite Meinung zurate zieht. Sowohl der Versicherte als auch der Versicherungsnehmer sollten nach den Richtlinien des GDV ein Recht auf eine jährliche Folgeuntersuchung haben.

    Grundinvaliditätssumme und Progression

    Sind mehrere Gliedmaßen infolge eines Unfalls in ihrer Funktion beeinträchtigt, addiert die Versicherung entsprechend die Invaliditätsgrade der einzelnen Körperbereiche. Mehr als 100 Prozent Invalidität sind allerdings nicht möglich, der Betroffene gilt dann als vollinvalide. Entsprechend heißt die Versicherungssumme bei einer Invalidität von unter 100 Prozent auch Grundinvaliditätssumme.

    Sofern der Versicherte dies mit dem Unternehmen vereinbart hat, greift ab einem bestimmten Invaliditätsgrad, im Normalfall ab 26 Prozent, die sogenannte Progression. Durch diesen Faktor lassen sich die Leistungen im Versicherungsfall erhöhen. Meist können Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss zwischen drei Progressionsstaffeln in Höhe von 225, 350 und 500 Prozent wählen.

    Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Progressionsrate nicht sofort in vollem Umfang greift, sondern abgestuft ist und im Verhältnis zur Invalidität exponentiell steigt. Das bedeutet, dass jeder Prozentpunkt der Invalidität nur mit einem bestimmten Anteil der Progression verrechnet wird, der jedoch über der Invaliditätsrate liegt. Es gibt feste Zuordnungen für jeden einzelnen Invaliditätsgrad zu einem bestimmten Anteil der Invaliditätssumme, die im Schadensfalls ausgezahlt wird. Bei einer Standardprogression von 225 Prozent erhalten Sie als Versicherter entsprechend erst bei einer Vollinvalidität 225 Prozent der Versicherungssumme. Zwischen 25 und 90 Prozent ist die Progression folgendermaßen gestaffelt: 

    Progression → 100 % 225 % 350 % 500 %
    Invaliditätsgrad Prozentualer Anteil der Invaliditätssumme   
    25 % 25 25 25 25
    30 % 30 35 40 50
    40 % 40 55 70 100
    50 % 50 75 100 150
    60 % 60 105 150 220
    70 % 70 135 200 290
    80 % 80 165 250 360
    90 % 90 195 300 430
    100 % 100 225 350 500

    Genauere, nach einzelnen Prozentschritten auf geschlüsselte Tabellen sollten Sie im Schadensfall von Ihrem Versicherer anfordern.

    Die Progression ist insbesondere dafür da, Versicherungsnehmer gegen die hohen Kosten, die eine schwere bis sehr schwere Invaliditätmit sich bringt, abzusichern. Rechenbeispiele wie sich die Progression auswirkt, finden Sie im letzten Abschnitt dieses Ratgebers.

    Private Unfallversicherung: Tarifhürden Alter, Beruf, Vorerkrankung

    Indirekt haben einige weitere Faktoren Einfluss auf die Versicherungssumme und die Versicherungsbeiträge. Denn der Tarif, der Ihnen angeboten wird – und damit auch die Gliedertaxe, die Versicherungssumme sowie die Progression – hängt unter anderem auch davon ab, wie alt Sie sind, welchen Beruf Sie ausüben und ob Vorerkrankungen vorliegen.

    Alter

    Die Tarifangebote der Versicherer sind stark abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers. Bei  Kindern und Kleinkindern zum Beispiel ist der Bedarf an Kapital im Falle einer Invalidität sehr hoch – immerhin muss die Leistung unter Umständen das ganze Leben lang gezahlt werden. Für Kinder wird häufig zu einer Grundinvaliditätssumme von mindestens 150.000 Euro und zu einer Progression von 225 Prozent geraten.

    Ältere Menschen, die eine private Unfallversicherung abschließen wollen, müssen in vielen Fällen Abstriche bei den Konditionen machen – ansonsten besteht die Gefahr, dass Versicherungsanbieter sie als Kunden ablehnen. In einem Test von Stiftung Warentest gewährten nur etwa 50 Prozent der getesteten Anbieter zu, Menschen über 75 Jahren den Abschluss eines Neuvertrags. Es ist zudem möglich, dass Versicherungsunternehmen einen bestehenden Versicherungsvertrag beenden, wenn der Versicherte ein bestimmtes Alter erreicht hat.

    Beruf

    Ähnlich wie der Berufsunfähigkeitsversicherung fallen die Versicherungsbeiträge für Menschen mit riskanteren Berufen höher aus als beispielsweise bei Büroangestellten. Außerdem bezahlen Frauen in der Regel etwas weniger als Männer. Einer höheren Gefahrengruppe zugeordnet werden zum Beispiel Handwerker oder LKW-Fahrer.

    Vorerkrankungen

    Menschen, die bei Vertragsabschluss bereits an einer Erkrankung leiden, müssen bei der privaten Unfallversicherung besonders vorsichtig sein. Einerseits können sich die Konditionen bei bestehenden Vorerkrankungen verschlechtern. Zum anderen hat die Gliedertaxe unter Umständen nicht dieselbe Gültigkeit wie bei einer rundum gesunden Person. Wenn ein Versicherter beispielsweise einen Finger verliert, aber zuvor schon an Gicht litt, wird die Versicherung den auszuzahlenden Betrag aller Wahrscheinlichkeit nach herabsetzen.

    Ehrliche Angaben machen

    Beim Ausfüllen des Vertrags sollten Sie unbedingt ehrlich mit bereits vorhandenen Erkrankungen umgehen. Kommen später Versäumnisse Ihrerseits ans Licht, kann es passieren, dass der Versicherer den Vertrag kündigt.

    Gliedertaxe, Progression, Summe: Welcher Faktor ist maßgeblich?

    Die Gliedertaxe ist ein wichtiger Bestandteil der Unfallversicherung, die Prozentangaben in der obigen Tabelle sind dabei als absolute Mindestwerte anzusehen. Gute Tarife haben eine verbesserte Gliedertaxe.

    Die größte Bedeutung fällt aber der Grundinvaliditätssumme zu. Denn schon eine geringe Invalidität kann den Alltag erheblich erschweren. Entsprechend sollten Sie auch nur Tarife in die engere Auswahl nehmen, die bereits ab einem Prozent Invalidität greifen und überall und zu jeder Zeit gültig sind. Der Verein Bund der Versicherten (BdV) nennt auf seiner Webseite eine Faustformel zur Festsetzung der Grundinvaliditätssumme. Als Berufstätiger (ohne Berufsunfähigkeitsversicherung) sollten Sie die Mindestsumme demnach nach Ihrem Alter und Bruttojahreseinkommen ausrichten.

    Alter Empfohlene Grundinvaliditätssumme (BdV)
    bis 30 6 x Bruttojahreseinkommen
    bis 40 5 x Bruttojahreseinkommen
    bis 50 4 x Bruttojahreseinkommen

    Eine Progression ist sinnvoll, da sie Sie im Fall einer schweren Invalidität zusätzlich absichert. Da allerdings bei einem Großteil der Behinderungsfälle der Invaliditätsgrad bei unter 50 Prozent liegt, ist auch die Höhe der Grundinvaliditätssumme von Bedeutung. Im Zweifelsfall sollten Sie eine höhere Grundinvaliditätssumme einer hohen Progression vorzuziehen. In den meisten Fällen gilt eine Progression von 225 oder 350 Prozent als empfehlenswert. Letztendlich ist die Höhe der Progression auch eine Kostenfrage: Bei einer Invalidität von über 25 Prozent steigt zwar die Höhe der Leistungen durch den Einschluss einer Progression deutlich, allerdings erhöhen sich mit einer größeren Progression auch die Versicherungsbeiträge.

    Wichtige und unwichtige Zusatzoptionen

    Die Versicherungsunternehmen haben zahlreiche zusätzliche Leistungen im Angebot. Relevant ist im Normalfall meist nur die Leistung im Todesfall. Diese sollte nach Möglichkeit etwa 10.000 Euro betragen. Von einer Unfallrente und insbesondere von der Beitragsrückgewähr raten Versicherten- und Verbraucherschutzverbände in der Regel ab. Die Unfallrente wird zumeist erst ab einer Invalidität von 50 Prozent ausgezahlt – darunter gehen Versicherte komplett leer aus. Zudem werden nach einem Unfall oftmals schnell hohe Summen benötigt.

    Bei Modellen mit Beitragsrückgewähr sichern die Versicherer dem Kunden zu, sie würden beim Ausbleiben eines Unfalls die Beiträge mit Zinsen zurückzahlen. Was attraktiv klingt, erweist sich laut dem Nachrichtenmagazin „Focus“ zufolge jedoch meist als Irreführung. Der Kunde kauft bei Vertragsabschluss nämlich zwei Versicherungen statt einer: die normale Unfallversicherung und eine Kapitallebensversicherung. Nicht nur steigen die Beiträge dadurch auf das Zwei- bis Dreifache, die versprochene Zahlung erhält der Kunde auch erst nach sehr langer Laufzeit – und muss sie dann noch versteuern. 

    Anbieter-Leistungen vergleichen

    Wie bei jeder Versicherung kann ein Vergleich auch bei der privaten Unfallversicherung mit Gliedertaxe deutliche Preisunterschiede offenbaren. Gut vergleichen können Sie Gliedertaxen und Progressionen zum Beispiel, indem Sie die Leistungen verschiedener Anbieter für dasselbe Körperteil anschauen.

    Private Unfallversicherung und Gliedertaxe: Fallbeispiele

    Im Rechenbeispiel wird von den folgenden Daten eines potenziellen Versicherungskunden ausgegangen. Die Gliedertaxe entspricht den Richtlinien des GDV.

    Geburtsdatum 01.01.1980
    Geschlecht Männlich
    Beruf Kaufmännischer Angestellter
    Grundinvalidität 100.000 Euro bis 200.000 Euro
    Progression (ab 26 % Invalidität) 400 %

    Folgendermaßen sähe die Leistung der Versicherung unter verschiedenen Gesichtspunkten aus:

    <th

    Versicherungssumme Progression Leistung
    100.000 Euro

    5 %
    Finger (5 %)

    Nein 5.000 Euro
     

    5 %

    Finger (5 %)
    Ja 5.000 Euro
     

    35 %

    Finger (5 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Nein 35.000 Euro
     

    35 %

    Finger (5 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Ja 55.000 Euro
     

    100 %

    Arm (70 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Nein 100.000 Euro
     

    100 %

    Arm (70 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Ja 400.000 Euro
    150.000 Euro 5 %
    Finger (5 %)
    Nein 7.500 Euro
      5 %
    Finger (5 %)
    Ja 7.500 Euro
      35 %

    Finger (5 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Nein 52.500 Euro
     

    35 %

    Finger (5 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Ja 82.500 Euro
     

    100 %

    Arm (70 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Nein 150.000 Euro
     

    100 %

    Arm (70 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Ja 600.000 Euro
    200.000 Euro
    5 %
    Finger (5 %)
    Nein 10.000 Euro
      5 %
    Finger (5 %)
    Ja 10.000 Euro
      35 %

    Finger (5 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Nein 70.000 Euro
      35 %

    Finger (5 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Ja 110.000 Euro
      100 %

    Arm (70 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Nein 200.000 Euro
      100 %

    Arm (70 %)

    Gehör auf einem Ohr (30 %)
    Ja 800.000 Euro

    Die Höhe der Versicherungssumme und die Progression haben also deutlich Auswirkungen auf die Leistung. Schon die kurze Beispielrechnung zeigt, dass die Leistungsunterschiede je nach vereinbarter Versicherungssumme teils enorm sind. Während ein Kunde mit 35-prozentiger Invalidität bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro Leistungen in Höhe von 35.000 Euro erhält, sind es bei einer Versicherungssumme von 150.000 Euro auf 52.500 Euro – also 17.500 Euro mehr. Durch die Progression erhöhen sich die Beträge entsprechend weiter, auf 55.000 Euro respektive 82.500 Euro. Bei einer Versicherungssumme von 200.000 Euro, Vollinvalidität und einer Progression von 400 Prozent würde der beispielhafte Versicherungsnehmer eine Einmalzahlung von 800.000 Euro erhalten.

    An den GDV-Richtlinien orientieren

    Achten Sie beim Abschluss einer Unfallversicherung als Erstes auf eine ausreichende Versicherungssumme. Je höher, desto besser. Eine Progression kann die Leistung der Versicherung im Schadensfall exorbitant erhöhen – vor allem bei einem hohen Grad der Invalidität. Sie sollte daher der zweite Punkt auf Ihrer Checkliste für die Unfallversicherung sein.

    Wichtig: Je früher die Progression greift, desto besser. Die zugrundeliegende Gliedertaxe sollte mindestens auf dem Niveau der GDV-Richtlinien sein. Extraoptionen sind bis auf die Todesfallleistung vernachlässigbar.

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