Im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung bezeichnet die Progression eine Zusatzoption, nach der sich im Versicherungsfall die ausgezahlte Summe erhöht. Im Gegensatz dazu bemisst sich die Auszahlung bei einem linearen Tarif nur nach der vereinbarten Versicherungssumme und der Gliedertaxe. Die Faktoren, um die die Auszahlung bei vereinbarter Progression ansteigt, lauten 225%, 350% oder 500%. Bei 100% Invalidität und einer vereinbarten Versicherungssumme von 100.000 Euro würden bei einem linearen Tarif also 100.000 Euro ausbezahlt, bei einer Progression von 500% dagegen 500.000 Euro.