Prolongation: Laufzeitverlängerung für Kredite und Geldanlagen

Im wörtlichen Sinne bezeichnet „Prolongation“ ganz allgemein die Verlängerung der Laufzeit eines Vertrages. So können im Handel beispielsweise Zahlungsfristen prolongiert werden. Geläufiger ist die Prolongation als Form der Anschlussfinanzierung bei Immobilienkrediten. Hier wird die Fortführung einer Finanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist bei demselben Kreditgeber als Prolongation bezeichnet.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: May 12, 2023

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Prolongation allgemein

    Wörtlich ist der aus dem Lateinischen stammende Begriff Prolongation mit „Verlängerung“ zu übersetzen. Im Finanz- und Bankwesen wird unter Prolongation im Allgemeinen die Verlängerung der Laufzeit eines befristeten Vertrags verstanden. Dabei können bestimmte Konditionen, beispielsweise Zinsen, für die verlängerte Laufzeit neu ausgehandelt und verbindlich für beide Seiten festgelegt werden. Allgemeine Vertragsbedingungen bleiben bei einer Prolongation meist bestehen.

    Wo sind Prolongationen möglich?

    Üblich sind Prolongationen unter anderem bei Baufinanzierungen, Krediten, Geldanlagen, Wechseln sowie Termingeschäften. In Wirtschaft und Handel können auch Liefer- und Zahlungsfristen prolongiert werden. Für das Verlängern der Fälligkeit einer Erfüllungsleistung ist der Begriff „Stundung“ allerdings deutlich geläufiger.

    Bei folgenden Finanzprodukten können Sie Prolongationen in Anspruch nehmen:

    Kredite Baufinanzierungen
    Roll-over-Kredit
    Geldanlagen Termingelder wie Festgeld
    Sparbriefe

    Eine typische Form der Prolongation ist der sogenannte Roll-over-Kredit.

    Als Roll-over-Kredit wird ein mittel- bis langfristiger Kredit mit bestimmter Zinsvereinbarung bezeichnet. Der Zinssatz wird hierbei nicht für die gesamte Laufzeit festgesetzt, sondern stets periodisch an den Markt-(Referenz-)zinssatz (z.B. EURIBOR, LIBOR) angepasst. Diese permanente Anpassung der Konditionen stellt quasi die Prolongation Reinform dar.

    Roll-over-Kredite werden in der Regel nicht an Privatpersonen vergeben, sondern nur an mittlere und große Unternehmen, Staaten und die öffentliche Hand.

    Prolongation bei der Baufinanzierung

    Unter den Begriff der Baufinanzierung fällt die Finanzierung der Baukosten von Gebäuden (inklusive der Kosten von Grund und Boden sowie Außenanlagen und Baunebenkosten) und die Vor- und Zwischenfinanzierung von endgültigen Baufinanzierungsmitteln. Die Baufinanzierung ist i.d.R. eine gemischte Finanzierung durch eigene sowie fremde Mittel.

    Der häufigste Einsatzbereich von Prolongationen für Privatpersonen sind Baufinanzierungen. Diese haben in der Regel eine sehr lange Laufzeit, die über die Zinsbindung hinausgeht. Grundsätzlich kann zwar jede Kreditart mit einer Zinsbindungsfrist prolongiert werden, in der Praxis ist dies jedoch meist nur bei Immobilienkrediten der Fall.

    Beim Abschluss einer Baufinanzierung werden die Konditionen nicht für die gesamte Laufzeit, die durchaus 25 bis 30 Jahre betragen kann, vereinbart. Stattdessen wird eine Zinsbindung für einen bestimmten Zeitraum vertraglich vereinbart. Üblich sind Zinsbindungsfristen von 10 oder 15 Jahren.

    Da das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist häufig noch nicht zurückgezahlt ist, muss eine neue Finanzierung vereinbart werden. Schließen Sie diese Anschlussfinanzierung bei demselben Anbieter ab, spricht man von einer Prolongation. Dem gegenüber steht die Umschuldung, also die Fortführung der Baufinanzierung bei einem anderen Kreditgeber. Zu den Themen Kreditgeber vergleichen und günstigste Darlehenskonditionen sichern, unterstützt Sie FinanceScout24 zudem auch in dem Ratgeber Baufinanzierungsvergleich.

    So läuft die Prolongation einer Baufinanzierung ab

    Der Anbieter Ihrer bestehenden Baufinanzierung muss Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist mitteilen, ob er die Finanzierung mit Ihnen fortführen möchte. Wenn es bei der Tilgung der auslaufenden Finanzierung keine größeren Komplikationen gab, wird Ihnen die Bank in der Regel gleich ein konkretes Angebot unterbreiten.

    Allerdings sind Banken nicht verpflichtet, Ihnen eine Prolongation anzubieten. Baufinanzierer können auch einen vom Kreditnehmer gestellten Antrag auf Prolongation des Darlehens ablehnen – beispielsweise wenn sich dessen Bonität seit dem Abschluss der Erstfinanzierung deutlich verschlechtert hat.

    Um das Angebot des bisherigen Baufinanzierers einschätzen zu können, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Thema Anschlussfinanzierung auseinandersetzen und mit einem Kreditvergleich Angebote anderer Anbieter einholen. Sollten Wettbewerber deutlich günstiger sein, kann es sich lohnen, das Prolongationsangebot der Hausbank noch einmal nachzuverhandeln.

    Keine Bequemlichkeit an den Tag legen

    Einige Anbieter spekulieren darauf, dass Kreditnehmer den Aufwand eines Anbieterwechsels scheuen und das erste Prolongationsangebot aus Bequemlichkeit annehmen. Zudem werden Bestandskunden nicht selten schlechtere Konditionen eingeräumt, als es bei Angeboten für Neukunden der Fall ist. Daher besteht eine realistische Chance, dass sich die Bank verhandlungsbereit zeigt und ihr ursprüngliches Angebot noch einmal nachbessert, um Sie als Kunden zu halten.

    Fristen bei der Prolongation

    Eine Prolongation kann bereits deutlich vor Ende der Zinsbindung vereinbart werden. Sobald die Restlaufzeit der Zinsbindung weniger als zwölf Monate beträgt, können Sie eine Anschlussfinanzierung abschließen.

    Auch aus diesem Grund ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema empfehlenswert. Drohen die Zinsen in absehbarer Zeit zu steigen, lassen sich durch den frühzeitigen Abschluss einer Anschlussfinanzierung günstigere Konditionen sichern als zum Ende der Zinsbindungsfrist.

    Sofern Ihr Baufinanzierer nicht von sich aus auf Sie zukommt, sollten Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot von Ihrer Bank anfordern. So bleibt Ihnen noch ausreichend Zeit, Angebote zu vergleichen. Steht zum Ablauf der Zinsbindung noch keine Anschlussfinanzierung, kann die Bank die Hypothek kündigen und die Restschuld mit sofortiger Fälligkeit einfordern. Ist der Darlehensnehmer in einem solchen Fall nicht in der Lage, die Restschuld zu begleichen, muss üblicherweise das Prolongationsangebot der Bank angenommen werden. 

    Empfohlener Ablauf für eine Prolongation

    1. 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung Angebot für eine Prolongation bei der Bank anfordern.
    2. Parallel Angebote anderer Anbieter zum Vergleich einholen.
    3. Prolongationsangebot der Hausbank abwarten und ggf. nachverhandeln (spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist).
    4. Angebot annehmen und unterzeichnen.
    5. Konditionen der Prolongation treten automatisch nach Ablauf der vorherigen Zinsbindung in Kraft.

    Die Zinsen werden also im Rahmen der Prolongation neu ausgehandelt. Sie orientieren sich an den marktüblichen Sollzinsen. Auch eine neue Zinsbindungsfrist wird festgesetzt. Handelt es sich um eine sogenannte „echte Prolongation“, wird kein neuer Vertrag abgeschlossen, abgesehen von Zinssatz und Zinsbindung bleiben die restlichen vertraglichen Bedingungen unberührt. Wird ein neuer Vertrag beim gleichen Darlehensgeber abgeschlossen, handelt es sich streng genommen nicht um eine Prolongation.

    Das Darlehen muss nicht zwingend mit Ablauf der Zinsbindungsfrist der Prolongation komplett zurückgezahlt sein. Dritte und auch vierte Finanzierungsrunden sind bei einer Baufinanzierung nicht unüblich. Besteht am Ende der Zinsbindung noch eine Restschuld, müssen Sie sich erneut um eine Anschlussfinanzierung kümmern.

    Vor- und Nachteil einer Prolongation

    Vorteile Nachteile
    Bequem und einfach: Sie bleiben beim vertrauten Bankberater. Häufig nicht die günstigsten Konditionen, daher meist keine große Kostenersparnis möglich.
    Schnelle Abwicklung. Geringere Flexibilität als Umschuldung: Kein neuer Vertrag, daher weitgehend gleiche Konditionen.
    Keine erneute Bonitätsprüfung.  
    Keine zusätzlichen Gebühren, da keine Grundbuchänderung erforderlich.  

    Die Prolongation ist die zweifellos die bequemste Form der Anschlussfinanzierung. Sie kennen Ihren Bankberater bereits und dieser ist wiederum mit Ihren finanziellen Gegebenheiten vertraut. Meist ist die Prolongation mit einer einzigen Unterschrift erledigt. Im Gegensatz zur Umschuldung bei einem anderen Baufinanzierer erfordert eine Prolongation in der Regel keine neue Prüfung Ihrer Bonität. Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie während der Erstfinanzierung Zahlungsschwierigkeiten hatten, die zu einem negativen Schufa-Eintrag geführt haben. Zudem müssen Sie bei einer Prolongation die für eine Baufinanzierung erforderlichen Unterlagen wie Wohnflächenberechnung und Lageplan Ihrer Immobilie nicht erneut einreichen.

    Der Aufwand ist also geringer als bei einer Umschuldung. Zudem fallen bei einer Prolongation üblicherweise keine zusätzlichen Kosten an. Führen Sie Ihre Baufinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung hingegen bei einem anderen Anbieter fort, muss die Grundschuld auf diesen übertragen werden. Dafür fallen Grundbuch- und Notargebühren an. Dies sollten Sie im Hinterkopf behalten, wenn Sie die Kosten vergleichen. Beträgt der Zinsvorteil bei einem Wettbewerber weniger als ein bis zwei zehntel Prozentpunkte, bietet sich häufig die Prolongation als deutlich bequemere Lösung an. 

    Baufinanzierungsanfragen nach Finanzierungshöhe

    Weitere Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung

    Besteht nach Ablauf der Zinsbindung noch eine Restschuld, muss die die Finanzierung also nicht zwingend bei derselben Bank fortgeführt werden. Bietet ein anderer Anbieter deutlich günstigere Konditionen, kann eine Umschuldung die bessere Option sein.

    Umschuldung

    Als Umschuldung wird die Fortführung der Finanzierung bei einem anderen Darlehensgeber verstanden. Durch eine Umschuldung werden bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu zahlende Verbindlichkeiten umstrukturiert, indem zwischen Gläubiger und Schuldner beispielsweise längere Fälligkeiten, niedrigere Zinsen oder auch tilgungsfreie Zeiten vereinbart werden. Allerdings fallen für eine Umschuldung Grundbuch- und Notargebühren an. Im Regelfall betragen die Gebühren nicht mehr als 0,3 Prozent der Kreditsumme. Nach Berechnungen von Stiftung Warentest kann eine Umschuldung trotz Gebühren bereits günstiger als eine Prolongation sein, wenn der Zinssatz 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte niedriger ist.

    Allerdings sollten Sie vor einem Anbieterwechsel bedenken, dass der Aufwand größer ist als bei der Prolongation. Letztlich beantragen Sie bei der Umschuldung einen komplett neuen Kredit, daher ähnelt das Prozedere der Aufnahme der Erstfinanzierung: Sie müssen entsprechende Unterlagen zur Immobilie einreichen, Ihre Bonität wird geprüft und es besteht die Möglichkeit, dass die Bank Ihren Finanzierungsantrag ablehnt.

    Forward Darlehen

    Die dritte Möglichkeit der Anschlussfinanzierung, das Forward Darlehen, erfordert eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema, da es nur bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgeschlossen werden kann. Die Möglichkeit zum Abschluss eines Forward-Darlehens besteht, sobald die Restlaufzeit der Zinsbindung unter 60 Monaten liegt.

    Das Forward Darlehen ist eine Form eines langfristigen Darlehens, für das zum Zeitpunkt des Abschlusses ein Zinssatz festgelegt wird, dessen Auszahlung und/oder Zinsbindung jedoch erst nach einer gewissen Vorlaufzeit (Forward-Periode) erfolgt. Für diese Vorlaufzeit fallen jedoch keine Bereitstellungszinsen an. Allerdings fällt für diese langfristige Zinsgarantie ein Aufschlag an. Wenn das Zinsniveau bis zum Ende der Zinsbindungsfrist steigt, kann ein Forward Darlehen trotz dieses Zinsaufschlags deutlich günstiger sein als eine Prolongation oder eine Umschuldung. Bei weiter fallenden Zinsen ist ein Forward Darlehen hingegen meist kostspieliger. Nach der Vertragsunterzeichnung sind Sie nämlich verpflichtet, das Darlehen zu den vereinbarten Bedingungen anzunehmen – auch wenn die Zinsen zwischenzeitlich noch weiter gefallen sind.

    Prolongation bei Geldanlageprodukten

    Im Anlagebereich sind Prolongationen bei Produkten mit einer festen Laufzeit möglich. Hierunter fallen in erster Linie Termingelder wie Festgeld und Sparbriefe. Die Laufzeitverlängerung eines Geldanlageprodukts kann als automatische Prolongation oder als zu bestätigende Prolongation (vereinzelt auch Bestätigungsprolongation genannt) vereinbart werden.

    Bei der automatischen Prolongation wird das angelegte Kapital in der Regel samt Zinsertrag für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit (häufig ein Jahr) erneut angelegt. Der Zinssatz wird dabei an den zum Prolongationszeitpunkt üblichen Marktzins angepasst, die Zustimmung des Anlegers muss dafür nicht eingeholt werden.

    Dem gegenüber steht die vom Anleger zu bestätigende Prolongation. Dabei kontaktiert die Bank den Kunden vor dem Laufzeitende der Anlage und fordert ihn auf, die Wiederanlage seines Geldes zum aktuellen Marktzins zu bestätigen. Erhält die Bank bis zum Ende der Laufzeit keine Bestätigung, wird der Anlagebetrag samt Zinsen auf das bei Vertragsabschluss angegebene Referenzkonto des Kunden überwiesen.

    Vergisst ein Kunde, die Wiederanlage seines Geldes zu bestätigen, kann er sein Geld problemlos neu anlegen. Häufig ist auch eine Verlängerung noch nach dem Laufzeitende möglich, da viele Banken ihre Kunden halten möchten.

    Fristen bei der Prolongation von Anlageprodukten

    Bei der zu bestätigenden Prolongation müssen Sie als Kunde selbst kaum auf Fristen achten. Lediglich die Prolongationsbestätigung sollten Sie möglichst vor Ende der Laufzeit abgegeben haben, wenn Sie die Fortführung der Anlage wünschen. Auch wenn in vielen Fällen eine nachträgliche Verlängerung oder Wiederanlage möglich ist, entsteht Ihnen dadurch doch ein wenig Aufwand. Sie müssen das Geld vom Referenzkonto zurück transferieren und gegebenenfalls einen neuen Vertrag unterschreiben und der Bank zukommen lassen.

    Deutlich wichtiger sind Fristen bei der automatischen Prolongation. Wenn Sie vermeiden möchten, dass Ihr Geld ohne Ihre Zustimmung möglichweise zu einer schlechteren Verzinsung für einen festen Zeitraum angelegt wird, sollten Sie der Prolongation rechtzeitig vor Ende der Laufzeit widersprechen. Häufig endet die Widerspruchsfrist 14 Tage vor Laufzeit, allerdings können die Freisten von Bank zu Bank variieren. Relevant ist die Frist, die in Ihrem Vertrag mit der Bank genannt wird.

    Wenn Sie sich bereits im Vorfeld sicher sind, dass Sie eine Anlage nach Ende der Laufzeit nicht fortführen möchten, können Sie auch direkt nach Vertragsabschluss zum Laufzeitende kündigen und um Überweisung des Geldes auf Ihr Referenzkonto bitten. So reduzieren Sie das Risiko einer ungewollten Prolongation. Der Widerspruch gegen die automatische Prolongation sollte auf jeden Fall schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen. Wie bei allen Kündigungen empfiehlt sich der Versand als Einschreiben mit Rückschein, damit Sie im Streitfall die fristgerechte Zustellung des Schreibens nachweisen können.

    Baufinanzierungsangebote nach Region

    Zinseszins auf Festgeld durch Prolongation

    Neben dem Umstand, dass Sie sich nicht weiter um eine neue Geldanlage kümmern müssen, bietet die Prolongation gegenüber einem Festgeldkonto mit längerer Laufzeit, das nicht prolongiert wird, einen entscheidenden Vorteil: Die ausgeschütteten Zinsen werden hier nämlich bei jeder Prolongation auf den Anlagebetrag aufgeschlagen und daher über die nächste Laufzeit mitverzinst. Sie können durch eine Prolongation also vom Zinseszins profitieren. Unter Umständen kann es sich trotz unsichererer und möglicherweise niedrigerer Verzinsung lohnen, ein Festgeld mit einjähriger Zinsbindung viermal zu prolongieren, anstatt den Betrag direkt als Festgeld mit fünfjähriger Zinsfestschreibung anzulegen.

    Folgendes Rechenbeispiel macht deutlich, dass die Gesamtrendite - trotz um ein Zehntel niedrigerer Zinsen - nur unwesentlich geringer ausfällt als bei einer langfristigen Anlage, bei welcher die Zinsgewinne nicht ebenfalls verzinst werden. Dafür ist Ihre Geldanlage jedoch deutlich flexibler als bei fünfjähriger Laufzeit. Im Bedarfsfall können Sie nach spätestens zwölf Monaten auf das angelegte Kapital zugreifen. 

      Festgeld – 1 Jahr Laufzeit Festgeld – 5 Jahre Laufzeit
    Anlagebetrag 10.000 Euro 10.000 Euro
    Zinsen p.a. 0,9 Prozent 1,0 Prozent
      Anlagebetrag Zinsen p.a. Anlagebetrag Zinsen p.a.
    1. Jahr 10.000,00 Euro 90,00 Euro 10.000,00 Euro 100,00 Euro
    2. Jahr 10.090,00 Euro 90,81 Euro 10.000,00 Euro 100,00 Euro
    3. Jahr 10.180,81 Euro 91,63 Euro 10.000,00 Euro 100,00 Euro
    4. Jahr 10.272,44 Euro 92,45 Euro 10.000,00 Euro 100,00 Euro
    5. Jahr 10.364,89 Euro 93,28 Euro 10.000,00 Euro 100,00 Euro
    Endsaldo/Zinsertrag 10.458,17 Euro 458,17 Euro 10.500,00 Euro 500,00 Euro

    Noch deutlicher wird der Zinseszinseffekt bei einer höheren Verzinsung. Hier kann der Zinsertrag durch den Zinseszinseffekt bei Prolongation sogar höher ausfallen als bei einer höher verzinsten Anlage mit längerer Laufzeit, wie folgendes Rechenbeispiel zeigt.

      Festgeld – 1 Jahr Laufzeit Festgeld – 5 Jahre Laufzeit
    Anlagebetrag 20.000 Euro 20.000 Euro
    Zinsen p.a. 2,4 Prozent 2,5 Prozent
      Anlagebetrag Zinsen p.a. Anlagebetrag Zinsen p.a.
    1. Jahr 20.000,00 Euro 480,00 Euro 20.000,00 Euro 500,00 Euro
    2. Jahr 20.480,00 Euro 491,52 Euro 20.000,00 Euro 500,00 Euro
    3. Jahr 20.971,52 Euro 503,32 Euro 20.000,00 Euro 500,00 Euro
    4. Jahr 21.474,84 Euro 515,40 Euro 20.000,00 Euro 500,00 Euro
    5. Jahr 21.990,24 Euro 527,77 Euro 20.000,00 Euro 500,00 Euro
    Endsaldo/Zinsertrag 22.518,01 Euro 2.518,01 Euro 22.500,00 Euro 2.500,00 Euro

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