Der Rentenartfaktor bestimmt das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zur Alleinrente. Er beträgt bei einer Rente, die eine volle Lohnersatzfunktion hat 1,0 . Bei einer Rente, die nur eine eingeschränkte Lohnersatzfunktion hat, ist er entsprechend niedriger. Altersrenten und Renten wegen Erwerbsunfähigkeit haben beispielsweise einen Rentenfaktor von 1,0 ; weil diese Renten das Arbeitseinkommen in vollem Umfang ersetzen sollen.