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Haftpflichtversicherung

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Rentensplitting unter Ehegatten

Um der verfassungsrechtlichen Sonderstellung von Ehe und Familie gerecht zu werden können verheiratete Rentner übereinstimmend ein Rentensplitting unter Ehegatten wählen. Diese Möglichkeit bleibt Rentnern, die in nichtehelichen Partnerschaften zusammenleben versperrt. Das Rentensplitting erfolgt durch Aufteilung der gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Zu Lebzeiten beider Ehegatten erhält dann jeder seine eigene – durch das Splitting veränderte –Versichertenrente, die der Überlebende nach dem Tod des anderen Ehegatten weiterhin erhält. Sie bleibt auch nach einer erneuten Eheschließung erhalten.

 

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