Zu den Hauptaufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Zahlung von Renten und Zusatzleistungen, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, das Zahlen von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie die Aufklärung und Beratung der Versicherten und Rentner. Die Rentenversicherung gehört neben der Kranken-, Pflege-, Unfall- und der Arbeitslosenversicherung zur gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.