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Haftpflichtversicherung

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Schufa

Allgemeines über die Schufa: Die Schufa - auch als Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung bekannt - ist eine Einrichtung der kreditgebenden Wirtschaft. In Deutschland gibt es 8 regionale Schufa-Gesellschaften, die unter der Dachgesellschaft ""Schufa Holding AG"" zusammengefasst werden. Wirtschaftsunternehmen, die den natürlichen Personen aus gewerblichen Gründen Geld- und Warenkredite geben, sind Vertragspartner bei der Schufa. Wer Vertragspartner bei der Schufa ist oder werden will, sollte folgendes beachten: Vertragspartner können nur dann Auskünfte einholen, wenn diese Vertragspartner auch Daten an die Schufa weiterleiten. Die Schufa bietet ihren Partnern folgende Auswahlmöglichkeiten von Meldungen an:1.) A-Verträge: Die Vertragspartner verpflichten sich zu uneingeschränkten Meldungen an die Schufa. Dabei beinhalten diese Meldungen sowohl positive als auch negative Verhaltensweisen der Kunden von den Vertragspartnern. In der Regel werden solche A-Verträge mit Kreditinstituten, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften abgeschlossen. 2.) B-Verträge: Die Vertragspartner melden lediglich negative Merkmale. Die Vertragspartner, die die B-Verträge abschließen, sind in der Regel Einzelhandels- und Versandhandelsunternehmen.

 

Die Kundendaten, die von den Vertragspartnern an die Schufa weitergegeben werden, enthalten folgende Angaben:- Personendaten (beispielsweise Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, [Vor-]Anschriften),- Vertragsabschlüsse und deren vollständigen Abwicklung (wie zum Beispiel die Beantragung und der Versand einer Kreditkarte)- nicht im Vertrag vereinbarten Geschäftsabwicklungen (z. B. Scheckrückgaben mangels Deckung)- Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der AmtsgerichteAllerdings werden keine Angaben über Familienstand, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Konto- und Depotstand weitergeleitet. Ferner hat jeder die Möglichkeit, bei der Schufa Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten einzuholen.

 

Nun werden die Schufa-Meldungen speziell bei Kreditinstitute betrachet. Schufa-Meldungen können in der Regel nur dann erfolgen, sofern der Kunde über diese Meldungen informiert wurde und auch eingewilligt hat.1.)Dabei übermittelt ein Kreditinstitut Daten über Anträge, Vertragsabschlüsse und deren ordnungsgemäßen Abwicklung. Das sind die sogenannten Positivmerkmale. Bei einer Bank wären Positivmerkmale beispielsweise eine Aufnahme eines Kredites, Kontoeröffnung, vertragsgemäße Abwicklung eines Kredites.2.) Ferner wird der Kunde über die möglichen Meldungen von sogenannten Negativmerkmale informiert. Das heißt, wenn der Kunde die im Vertrag enthaltenen Bestandteile nicht einhält und ggf. gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, so wird dieses Verhalten an die Schufa weitergeleitet. Ein Kreditinstitut leitet Negativmerkmale z. B. bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weiter.3.) Ferner wird das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis befreit, sofern die Weiterleitung von Positv- und Negativmerkmale möglich ist.

 

Sowohl Positiv- als auch Negativmerkmale können nach bestimmten Fristen gelöscht werden:- Wenn ein Konto gelöscht wird, werden die damit verbundenen Giro- und Kreditkarten ebenfalls gelöscht. - Nach der Rückzahlung der Kreditverpflichtung werden die dazugehörigen Bürgschaften gelöscht. - Kredite und Negativmerkmale einschließlich deren Erledigung werden am Ende des 3. Kalenderjahres gelöscht- Angaben aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts werden nach 3 Jahren gelöscht, sofern eine vorzeitige Löschung nicht schon durch das Amtsgericht nachgewiesen wird.

 

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