SCHUFA-Score und SCHUFA-Eintrag

Melanie Seifert

Autorin für Ratgeber und Wissen


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Zuletzt aktualisiert: April 08, 2024

Author Melanie Seifert

Melanie Seifert

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Melanie ist freischaffende Autorin mit langjähriger Erfahrung. Zuvor hat Melanie Kommunikationswissenschaften studiert und Ihr Wissen bei zahlreichen Finanz- und Versicherungskunden aufgebaut.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Schufa Holding AG  wurde im Jahr 1927 gegründet und ist eine privatwirtschaftliche deutsche Wirtschaftsauskunftei mit Geschäftssitz in Wiesbaden.

    Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei, die tatsächlich viele Daten über nahezu alle Bundesbürger speichert. Das Unternehmen wertet die Daten aus und versucht so die Bonität von Verbrauchern zu bestimmen. 

    Diese Informationen gibt die Auskunftei an Unternehmen und Banken weiter: Mit Hilfe der SCHUFA-Auskunft zu Ihrer Person und anhand weiterer Informationen können diese entscheiden, ob Sie als Kunde kreditwürdig sind.

    SCHUFA-Einträge sind nicht per se negativ, sondern können Verbrauchern sogar Vorteile, beispielsweise günstigere Kreditkonditionen und schnellere Geschäftsabschlüsse, bringen. 

    Ein Kredit ohne SCHUFA ist möglich!

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    SCHUFA und SCHUFA-Einträge – was verbirgt sich dahinter?

    Die SCHUFA – kurz für: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Daten von Verbrauchern sammelt und auswertet. Anhand dieser Informationen können Vertragspartner der SCHUFA, beispielsweise Banken und Händler, die Bonität potenzieller Kunden besser bewerten.

    Ganz gleich, ob Sie einen Kredit beantragen, einen Handyvertrag abschließen, Ihren Anbieter für Strom wechseln oder ein Auto leasen möchten – in der Regel wird der jeweilige Anbieter zunächst eine SCHUFA-Auskunft über Sie einholen. Auch Vermieter verlangen von potenziellen Mietern immer häufiger eine sogenannte SCHUFA-Selbstauskunft. Die Schufa hat also Einfluss auf diverse Lebensbereiche von Verbrauchern. Die entsprechenden Anforderungen an die SCHUFA-Auskunft erfahren Sie bei der Kreditaufnahme am besten über einen Kreditvergleich.

    Die SCHUFA verfügt 943 Millionen Daten zu 6 Millionen Unternehmen und 67,7 Millionen Personen (Stand 2020). Sie können daher davon ausgehen, dass es höchstwahrscheinlich auch zu Ihrer Person einen SCHUFA-Eintrag gibt – rein statistisch gesehen müsste nämlich bei dieser Anzahl von Datensätzen jeder erwachsene Bundesbürger in einem SCHUFA-Eintrag erfasst sein.

    Ein SCHUFA-Eintrag ist jedoch per se kein Grund zur Sorge – Schwierigkeiten, beispielsweise beim Kreditantrag, treten üblicherweise nur auf, wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag vorliegt. Mehr als 90 Prozent aller SCHUFA-Einträge enthalten allerdings keine negativen Informationen und sind damit nicht als negativer SCHUFA-Eintrag zu werten.

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    Daher bekommt die SCHUFA Ihre Daten

    Die SCHUFA erhebt selbst keine Daten, sondern sammelt lediglich Informationen, die sie von ihren rund 9.500 Vertragspartnern erhält. Dies sind hauptsächlich:

    • Banken und Sparkassen
    • Leasingunternehmen
    • Versandhandelsunternehmen
    • Telekommunikationsanbieter

    Wenn Sie beispielsweise ein Konto eröffnen oder ein Auto leasen, enthält der Vertrag üblicherweise die sogenannte „SCHUFA-Klausel“. Mit der Vertragsunterzeichnung stimmen Sie der Übermittlung von Daten an die SCHUFA zu. Bei Versandhändlern ist die SCHUFA-Klausel meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten, denen Sie vor einer Bestellung zustimmen müssen. Zusätzlich sammelt die SCHUFA für ihr Scoring Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und anderen öffentlichen Bekanntmachungen.

    Ein SCHUFA-Eintrag wird beispielsweise erstellt, wenn Sie:

    • Ein Girokonto eröffnen.
    • Eine Kreditkarte beantragen.
    • Konditionen für einen Kredit anfragen (Informationen werden als Nachweis für die betreffende Person gespeichert, aber nicht an Dritte weitergegeben).
    • Einen Kredit aufnehmen.
    • Einen Handyvertrag abschließen.
    • Ein Fahrzeug finanzieren.
    • Ihren Stromanbieter wechseln (die Anfrage des neuen Anbieter für Strom wird als Nachweis für die betreffende Person gespeichert, aber nicht an Dritte weitergegeben).
    • Ratenzahlung für einen größeren Kauf vereinbaren (z.B. Ratenkäufe in einem Geschäft wie ein Möbelhaus oder ein Elektromarkt).

    Diese Daten hat die SCHUFA

    Was wird bei der SCHUFA gespeichert? Neben persönlichen Daten wie Namen, Geburtsdatum und Anschrift erhält die SCHUFA auch Informationen zur Laufzeit von Krediten und etwaigen Zahlungsausfällen. Wenn Sie Sondertilgungen für einen Kredit leisten, kann die Bank dies freiwillig vermerken. Ist die Gesamtforderung des Kredits damit erledigt, kann sich das positiv auf Ihren Score auswirken.

    Die SCHUFA erhält von ihren Vertragspartnern außerdem Informationen über Handyverträge (Mobilfunkkonten) sowie Leasing- und Ratenzahlungsverträgen (Vertragslaufzeiten, etwaigen Zahlungsausfällen oder vorzeitigen Kündigungen). Wenn Ihre Kreditkarte eingezogen wird oder Ihr Girokonto von der Bank gekündigt wird, geht dies ebenfalls in Ihren SCHUFA-Eintrag ein.

    Bekannt ist die SCHUFA dafür, dass sie weiß, wie pünktlich und zuverlässig Sie Ihre Rechnungen begleichen – Informationen über angemahnte Forderungen liegen der Auskunftei ebenfalls vor.

    Sollten Sie eine Bürgschaft übernehmen, wird auch dies bei der SCHUFA gespeichert. Zudem erfasst die SCHUFA Daten im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren, beispielsweise die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eins Verbraucherinsolvenzverfahrens (Privatinsolvenz).

    Was die SCHUFA nicht speichert sind Daten zu Ihrer Nationalität, über die Höhe Ihres Einkommens, Ihren Beruf (z.B. bei welchen Arbeitgebern Sie bisher beschäftigt waren), sowie Marketing Daten aus Online-Einkäufen oder Ähnlichem.

    So erhalten Sie eine SCHUFA-Auskunft

    Sie haben nach § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten der SCHUFA zu Ihrer Person vorliegen. Einmal jährlich steht Ihnen kostenlos eine sogenannte Datenübersicht zu, die alle SCHUFA-Daten zu Ihrer Person enthält. Sie können diese schriftlich über die SCHUFA-Webseite beantragen und erhalten nach ca. 3 Wochen Ihre Auskunft.

    Schneller und ganz einfach geht es mit dem SCHUFA-BonitätsCheck. Diese SCHUFA Bonitätsauskunft können Sie sich sofort herunterladen und auch an Dritte weitergeben (z. B. Vermieter):

      SCHUFA-Datenübersicht SCHUFA-BonitätsCheck
    Inhalt
    • Auskunft über alle SCHUFA-Daten zu Ihrer Person
    • Keine Auskunft zur Weitergabe an Dritte (z. B. Vermieter)
    • Auskunft zur Weitergabe an Dritte (Vermieter usw.)
    • Erhöht Ihre Chancen z. B. auf Ihre Traumwohnung
    Bestellprozess
    • Kann nur schriftlich angefordert werden:
      1. Bestellformular ausfüllen
      2. Ausweiskopie anfertigen
      3. Antrag per Post versenden

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    SCHUFA-Daten löschen oder korrigieren lassen

    Berechtigte SCHUFA-Einträge können meist nicht vorzeitig entfernt werden. Der Schuldner muss die offenen Forderungen begleichen und sobald er seine Schulden bezahlt hat, wird der Eintrag beim zuständigen Amtsgericht gelöscht. Zudem muss der Gläubiger in die Löschung des Eintrags einwilligen.

    Einige der von der SCHUFA erfassten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach einem bestimmten Zeitraum und Ablauf der Speicherfristen wieder gelöscht.

    Löschfristen für SCHUFA-Einträge

    Art der Information Löschfrist
    Informationen über Kredite 3 Jahre nach Rückzahlung
    Kreditanfragen 12 Monate nach der Anfrage
    Anfragen von Kreditkonditionen (nicht für Dritte sichtbar) 12 Monate nach der Anfrage
    Informationen über Giro- und Kreditkartenkonten Nach Auflösung des Kontos
    Anfragen von Unternehmen Spätestens 12 Monate nach der Anfrage, Weitergabe an Vertragspartner nur 10 Tage nach der Anfrage
    Informationen über nicht vertragsgemäßes Verhalten (z. B. Zahlungsverzug) 3 volle Kalenderjahre zum 31.12., bei unerledigten Sachverhalten zum Ende des 4. Kalenderjahres. Bei titulierten Forderungen können Daten länger gespeichert werden.
    Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte 3 Jahre. Vorzeitige Löschung bei Nachweis der Löschung durch das Amtsgericht.
    Kundenkonten bei Händlern 3 Jahre
    Bürgschaften Nach Tilgung der Hauptschuld
    Unstrittig falsche Angaben Jederzeit

    Quelle: SCHUFA, Stand: August 2022

    Es kommt durchaus vor, dass der Datenbestand der SCHUFA Fehler enthält oder veraltete Einträge nicht ordnungsgemäß gelöscht wurden. Wenn Ihnen in Ihrer SCHUFA-Auskunft fehlerhafte Informationen auffallen, können Sie die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der betreffenden Einträge verlangen. Ihr Änderungsbegehren richten Sie schriftlich an untenstehende Adresse. Sie sollten in Ihrem Anschreiben den Sachverhalt kurz erläutern und wenn möglich Kopien von Dokumenten beilegen, die Ihren geltend gemachten Anspruch begründen können. Sie können hierzu auch unseren Musterbrief nutzen.

    Kontaktadresse für Einsprüche

    SCHUFA Holding AG
    Privatkunden ServiceCenter
    Postfach 103441
    50474 Köln

    Nach Möglichkeit wird die SCHUFA den Sachverhalt in direkter Rücksprache mit dem meldenden Unternehmen klären. Ist eine gespeicherte Information nachweislich fehlerhaft, wird sie so schnell wie möglich korrigiert. Für die Dauer der Prüfung wird Ihr Widerspruch im Datenbestand vermerkt und Dritte erhalten in dieser Zeit keine Informationen über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Schlichtungsstelle hilft bei Problemen

    Wenn sich die SCHUFA weigert, nicht zutreffende Einträge zu löschen oder zu korrigieren, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden, den sogenannten Ombudsmann für die SCHUFA:

    SCHUFA Ombudsmann
    Postfach 5280
    65042 Wiesbaden

    Die SCHUFA bietet als einzige Auskunftei in Deutschland ein Ombudsmannverfahren für Verbraucher an: Kommt er zu dem Ergebnis, dass das Anliegen berechtigt war, dann sorgt er mit seinem Schlichtungsspruch dafür, dass die Angelegenheit umgehend richtig gestellt wird.

    Die SCHUFA ist lediglich verpflichtet, nicht korrekte Einträge zu löschen. Einen zutreffenden Eintrag wird die Auskunftei nicht entfernen. Die vollständige Löschung aus der SCHUFA ist also nicht möglich und würde auch Nachteile mit sich bringen.

    Unternehmen wie beispielsweise eBay überprüfen per SCHUFA-Abfrage Ihre Identität, bevor Sie ein Nutzerkonto anlegen können. So wird sichergestellt, dass es sich bei den Nutzern des Online-Auktionshauses um real existierende Personen handelt und nicht um Fake-Profile von Nutzern mit betrügerischen Absichten. Die Informationen der SCHUFA ermöglichen also auch eine schnelle und unkomplizierte Identifizierung und Registrierung, gerade im Internet, wo sich ein Nutzer nicht persönlich vorstellen kann. Ohne eine Hinterlegung der SCHUFA-Daten zu Ihrer Person können Sie sich daher unter Umständen nicht als Nutzer registrieren.

    Der SCHUFA-Score

    Aus allen vorliegenden Einträgen– sowohl positiv als auch negativ – errechnet die SCHUFA mithilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens den sogenannten SCHUFA-Score. Dieser Wahrscheinlichkeitswert liegt zwischen null und hundert und soll die statistische Wahrscheinlichkeit widerspiegeln, mit der ein Kredit bedient wird. Je höher ein Scorewert ist, desto höher wird die Kreditwürdigkeit einer Person bewertet.

    Ein Scorewert von 100 Prozent oder höher ist jedoch nicht möglich, da durch das Versterben einer Person grundsätzlich für jeden ein Ausfallrisiko gegeben ist.

    Was sind positive und negative Einträge bei der SCHUFA?

    Informationen zu vertragsgemäßem Verhalten werden von der SCHUFA als positiv gewertet. Einträge über ein Girokonto, Mobilfunkverträge mit Laufzeit, Leasingverträge, Kredite oder Versandhandelskonten gelten – in einem üblichen Maß – grundsätzlich als positive Einträge. Sie weisen darauf hin, dass Banken und Unternehmen der betreffenden Person Vertrauen entgegenbringen und sie für kreditwürdig halten.

    Negative Einträge sind beispielsweise durch die Bank gekündigte Kredite oder Konten, Zahlungsausfälle, Mahnverfahren oder Einträge in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen.

    Bei den Scores unterscheidet die SCHUFA zwischen dem allgemeinen Basisscore, der alle drei Monate neu berechnet wird, und spezifischen Branchenscores, beispielsweise für Banken oder den Versandhandel. Hintergrund dafür ist, dass die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Verbraucher die Bestellung bei einem Online-Händler fristgerecht begleicht, anders zu bewerten ist als die der Rückzahlung einer Baufinanzierung.

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    Berechnung des SCHUFA-Score

    Wie genau der SCHUFA-Score berechnet wird, legt die Auskunftei leider nicht offen. Lediglich die zuständige Datenschutzbehörde und die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes kennen das Scoreverfahren. Dementsprechend ranken sich diverse Gerüchte darum, was in den Scorewert einfließt.

    Häufig wird behauptet, eine vermeintlich schlechte Wohngegend würde sich negativ auf den SCHUFA-Score auswirken. Ausgeschlossen werden kann dies leider nicht. Fakt ist, dass die SCHUFA geografische Daten verwenden darf: Die Schufa erklärt aber, dass sie Geodaten nur dann einbezieht, wenn zu einem Verbraucher keine weiteren Informationen vorliegen. Inwieweit sie tatsächlich in den Score einfließen, ist allerdings unklar. Verbraucherschützer vermuten, dass sich häufige Wohnungswechsel bezüglich des SCHUFA-Scores negativ bemerkbar machen.

    Auch Girokonten haben einen Einfluss auf den SCHUFA-Score. Der Besitz eines Girokontos wird grundsätzlich positiv bewertet. Wenn Sie kein Girokonto haben, fehlen der SCHUFA wichtige Informationen. Daher setzt die Auskunftei den Score sicherheitshalber niedriger an. Mehrere Girokonten und häufige Kontowechsel scheint die SCHUFA hingegen negativ zu bewerten.

    Gleiches gilt für Kreditkarten: Eine oder zwei Kreditkarten zeigen, dass Anbieter Sie für kreditwürdig halten – zu viele Kreditkarten führen in der Regel zu einer Herabsetzung des Scores. Auch die Nutzung der Teilzahlungsfunktion von Kreditkarten könnte den SCHUFA-Score herabsetzen.

    Gehen Anfragen von Unternehmen direkt bei der SCHUFA ein, wird darüber hinaus bei der SCHUFA-Auskunft meist zwischen A Auskünfte und B Auskünfte unterschieden. A Auskünfte enthalten Informationen, ob in der Vergangenheit nicht vertragsgerechtes Verhalten gegenüber einem Vertragspartner stattfand, während B Auskünfte ausschließlich darüber informieren, ob die betroffenen Personen bisher mit Zahlungsschwierigkeiten aufgefallen sind.

    Vertragsgemäße Dispo-Nutzung hat keine Auswirkung

    Entgegen Gerüchten hat die vertragsgemäße Nutzung des Dispos weder einen negativen noch positiven Einfluss auf den SCHUFA-Score. Ob ein Verbraucher den Dispo vertragsgemäß nutzt, muss die Bank nämlich nicht an die SCHUFA melden.

    Vorsichtig sollten Sie mit Kreditanfragen sein: Hier stellt die Bank eine SCHUFA-Anfrage, die dann auch in Ihren SCHUFA-Daten vermerkt wird. Wenn Sie sich also erst einmal bei verschiedenen Banken über die Kreditkonditionen erkundigen wollen, sollten Sie darauf achten, dass zunächst nur eine Konditionenanfrage gestellt wird – erst, wenn Sie sich für ein Angebot entscheiden möchten, sollte die Kreditanfrage erfolgen.

    Bei FinanceScout24 können Sie sicher sein, dass zunächst nur neutrale SCHUFA-Anfragen gestellt werden ("Anfrage Kreditkonditionen").

    So bleibt Ihr SCHUFA-Score möglichst hoch

    • Verwenden Sie Girokonten und Kreditkarten nur im üblichen Maß.
    • Vermeiden Sie häufige Kontowechsel.
    • Zahlen Sie Rechnungen immer fristgerecht und regelmäßig.
    • Sollten Sie doch einmal eine Zahlung versäumen, ignorieren Sie die Mahnungen nicht. Zahlen Sie in den nächsten Tagen oder widersprechen Sie der Forderung, am besten schriftlich.
    • Nehmen Sie nur Kredite auf, die Sie finanziell gut verkraften können. Achten Sie darauf, dass Sie beim Vergleichen von Krediten nur "Anfragen Kreditkonditionen" stellen.
    • Prüfen Sie Ihre SCHUFA-Daten regelmäßig und lassen Sie etwaige Fehler korrigieren.

    Verbraucherschützer kritisieren die Aussagefähigkeit des SCHUFA-Scores. Viele Faktoren, die für die Bonitätsprüfung bzw. den Bonitätsnachweis einer Person relevant sind, werden hierbei nämlich nicht berücksichtigt. Hierzu gehören beispielsweise das Einkommen einer Person und eventuell vorhandene Vermögenswerte. Diese Informationen stehen der SCHUFA nicht zur Verfügung.

    SCHUFA-Score: Einsatzgebiete und Auswirkungen eines negativen Score

    Wenn SCHUFA-Vertragspartner wie Banken oder Versandhändler vor Vertragsabschluss eine Bonitätsauskunft über Sie einholen, wird in der Regel auch der entsprechende Branchenscore mit übermittelt. Es sei denn, Sie haben die Übermittlung des Scorewerts bei der SCHUFA schriftlich sperren lassen. In solchen Fällen erhalten Vertragspartner eine Bonitätsauskunft ohne Scorewert. Die Sperrung der Score-Übermittlung kann in einigen Fällen negative Auswirkungen haben, da Vertragspartner unter Umständen einen niedrigeren Score ansetzen als den tatsächlichen Wert.

    Der Score kann Einfluss auf die Konditionen haben, zu denen Ihnen beispielsweise ein Kredit eingeräumt wird, oder Versicherer davon abhalten, mit Ihnen Verträge zu schließen. So kann schon die Beantragung einer Kfz-Versicherung problematisch werden. Mit schlechtem Score zahlen Sie unter Umständen mehr Zinsen oder bekommen möglicherweise sogar gar keinen Kredit. Versand- und Onlinehändler entscheiden häufig anhand des Scorewerts, welche Zahlungsmöglichkeiten sie Kunden anbieten. Verbraucher mit schlechtem SCHUFA-Score haben häufig nicht die Möglichkeit, auf Rechnung einzukaufen.

    Die Vorlage einer Bonitätsauskunft wird oftmals von Vermietern vor Abschluss eines Mietvertrags gefordert. In bestimmten Branchen verlangen auch Arbeitgeber eine Bonitätsauskunft. Wichtig zu wissen: Die Bonitätsauskünfte der SCHUFA, die Sie z. B. Ihrem Vermieter vorlegen können, enthalten keinen Scorewert. So wird verhindert, dass Vermieter Wohnraum ausschließlich auf Basis von Scorewerten vergeben.

    Der SCHUFA-Score ist nur eines von vielen weiteren Bonitätsmerkmalen, die Unternehmen zur Entscheidungsfindung nutzen. Letztendlich liegt es allein im Ermessen des Händlers oder der Bank, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt und welche Konditionen vereinbart werden.

    Drohung mit SCHUFA-Eintrag rechtens?

    Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt Verbrauchern den Rücken und bestätigt, dass Unternehmen säumigen Zahlern nicht einfach so mit einem SCHUFA-Eintrag drohen dürfen. Anlass für die Entscheidung (AZ I ZR 157/13) war ein Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und dem Telefonanbieter Vodafone.

    Vodafone habe Kunden, die in Zahlungsverzug geraten waren, bei früheren Mahnungen mit einer Drohung eines Eintrags in deren SCHUFA-Akte auf unfaire Weise unter Druck gesetzt, so das BGH-Urteil. Der Konzern hätte die Kunden über ihre Rechte aufklären müssen. Ohne solch einen Hinweis könnten Kunden ansonsten aus Furcht vor den negativen Folgen eines Schufa-Eintrags Rechnungen bezahlen, die sie gegebenenfalls gar nicht für berechtigt hielten.

    Bedeutung des SCHUFA-Scorewert

    Wenn Sie das entsprechende Kästchen im Antragsformular („Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“) ankreuzen, erfahren Sie in der Datenauskunft auch Ihren SCHUFA-Sore. Was genau diese Angabe bedeutet, können Sie in der untenstehenden SCHUFA-Basisscore-Tabelle ablesen:

    SCHUFA Basisscore Tabelle

    ScorewertAusfallwahrscheinlichkeit
    >97,5% Sehr geringes Risiko
    95% - 97,5% Geringes bis überschaubares Risiko
    90% - 95% Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
    80% - 90% Deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
    50% -80% Sehr hohes Risiko
    <50% Sehr kritisches Risiko

    Wenn Ihnen aufgrund eines geringen Scorewerts beispielsweise ein Handyvertrag verweigert wird, haben Sie üblicherweise kaum Chancen, den Anbieter zu überzeugen, seine Meinung zu ändern. Im Notfall bleibt Ihnen nichts anders übrig, als auf ein Prepaid-Angebot zurückzugreifen.

    SCHUFA-Score für Banken: Beispiel eines Branchen-Scores

    Zusätzlich zu den Scorewerten in Prozentpunkten führt die SCHUFA auch diverse Scorewerte mit einer Punktzahl für unterschiedliche Branchen. Anhand dieser findet die Einordnung in eine Ratingstufe statt. Hier beispielhaft der aktuelle Branchen-Score für Banken - keine offenen Negativmerkmalen.

    Ratingstufe Punktzahl Ausfallrisiko

    A

    9.863 - 9.999 0,80%

    B

    9.772 - 9.862 1,64%

    C

    9.709 - 9.771 2,47%

    D

    9.623 - 9.708 3,10%

    E

    9.495 - 9.622 4,38%

    F

    9.282 - 9.494 6,21%

    G

    8.774 - 9.281 9.50%

    H

    8.006 - 8.773 16,74%

    I

    7.187 - 8.005 25,97%

    J

    6.391 - 7.186 25,97%

    K

    6.391 - 7.186 32,56%

    L

    4.928 - 6.390 41,77%

    M

    1 - 4.927 60,45%

    Quelle: SCHUFA, Stand: März 2020

    Tabelle mit Wahrscheinlichkeitswerten verstehen

    Im Zuge der SCHUFA-Selbstauskunft übersendet Ihnen diese auch ein Blatt mit Wahrscheinlichkeitswerten. Aufgeschlüsselt in einer Tabelle finden Sie etwa die aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte für:

    • Banken
    • Telekommunikationsunternehmen
    • Sparkassen / Genossenschaftsbanken
    • Handel
    • Hypothekengeschäft
    • Versandhandel, e-Commerce und Identitätsmanagement
    • Freiberufler
    • Kleingewerbetreibende

    Neben einem Scorewert und einer Ratingstufe finden Sie hier auch die Erfüllungswahrscheinlichkeit. Daneben finden Sie außerdem das Risiko in den Datenarten - wundern Sie sich nicht, wenn Sie hier vermutlich kryptische Zeichen finden.

    Die SCHUFA kennzeichnet das Risiko von ++ bis -- wobei die Werte dies bedeuten:

    ++ Deutlich unterdurchschnittliches Risiko
    + unterdurchschnittliches Risiko
    o durchschnittliches Risiko
    überdurchschnittliches Risiko
    –– deutlich überdurchschnittliches Risiko
    n/v nicht verwendet

    Lassen Sie sich durch einzelne Risikoeinstufungen aber nicht verunsichern: Am Ende der Tabelle finden Sie in der Spalte "Bedeutung insgesamt" eine zusammenfassende Bewertung; selbst ein deutlich überdurchschnittliches Risiko in einer Datenart kann so wieder durch andere deutlich unterdurchschnittliche Risikoeinstufungen neutralisiert werden.

    Alternativen bei einer negativen SCHUFA

    Sollten Ihnen Banken aufgrund Ihres SCHUFA-Scores keinen Kredit einräumen, gibt es spezielle Anbieter, die Kredite ohne SCHUFA anbieten. Aufgrund des größeren Risikos für den Anbieter sollten Sie bei derartigen Angeboten allerdings mit deutlich höheren Zinsen und Gebühren rechnen.
    Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie ihn genau unter die Lupe nehmen und vor allem auch das Kleingedruckte in den Vertragsunterlagen lesen.

    Eine andere Möglichkeit, trotz negativer SCHUFA Geld aufnehmen zu können, ist ein Kredit von privat. Diese werden in der Regel online vermittelt. Auf den Websites entsprechender Anbieter melden sich Privatpersonen an, die Geld verleihen möchten um damit Zinsen einzunehmen.
    Auf der anderen Seite stehen Kreditsuchende, die ihre Anfrage hier aufgeben können. Je nach Anbieter müssen Kreditsuchende meist ein geregeltes Einkommen belegen können oder ähnliche Nachweise als Sicherheit erbringen.

    Eine negative Schufa bringt aber nicht nur starke Einschränkung für die Kreditaufnahme mit sich, sondern kann bereits bei Vertragsabschlüssen oder der Beantragung eines Girokontos zur Ablehnung führen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Person gänzlich ohne auskommen muss. So gibt es trotz negativer Schufa Alternativen zu den Girokonten.

    Aktuell: SCHUFA-Eintrag und die DS GVO

    Nicht nur die inländischen Gesetze zum Datenschutz haben ihre Auswirkungen auf die SCHUFA. Auch die Vorgaben der europäischen Datenschutz Grundverordnung (DS GVO) gilt es seitens der SCHUFA zu beachten. Derzeit (Stand März 2023) ist hierbei ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof anhängig. Im Kern geht es um die Frage, ob die Art und Weise, wie ein SCHUFA-Eintrag bzw. die Score Werte zustande kommen, mit den Richtlinien aus der Datenschutzgrund Verordnung vereinbar sind.

    Ebenfalls betroffen vom Urteil ist die Frage nach dem Umgang mit bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Zeitpunkt, wann ein SCHUFA-Eintrag gelöscht wird bzw. wie können Verbraucher ihren SCHUFA-Eintrag löschen lassen. Da es gar nicht so einfach ist einen solchen Eintrag löschen zu lassen, besteht hier ein Widerspruch zum in der Datenschutz Grundverordnung verankerten Recht der Verbraucher, personenbezogene Daten löschen lassen zu können.

    Ein erstes Gutachten des Gerichtshof kam zur Annahme, dass die SCHUFA nicht DS GVO konform arbeiten. Dieses Gutachten ist jedoch nur eine Einschätzung und keine rechtlich verbindliche Grundlage. Klarheit wird erst ein endgültiges Urteil des Gerichtshof bezüglich der SCHUFA bringen. Als Reaktion darauf hat die SCHUFA die Dauer der Datenspeicherung bei Privatinsolvenzen gekürzt. Diese Informationen werden in einem SCHUFA-Eintrag nur noch für sechs Monate gespeichert, statt wie bisher drei Jahre.

    Auskunft mittels Datenkopie nach Art. 15

    Außerdem bestärkt die Datenschutz Grundverordnung die Verbraucher ebenfalls in ihren Rechten. Die Datenkopie nach Art. 15 ermöglicht es ebenso, sich bei der SCHUFA über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu informieren. In dieser Datenkopie müssen alle personenbezogenen Daten aufgeführt sein.

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