Unter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Er wird gesetzlich oder vertraglich als absoluter Anteil oder prozentual vereinbart. Nur darüber hinaus gehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Beiträgen angeboten werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es verschiedene, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Selbstbehalte oder Zuzahlungen, die der Kostendämpfung dienen sollen. Da in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip herrscht, der Versicherte also grundsätzlich nicht in Vorlage treten muss, sind die Selbstbehalte so ausgestaltet, dass der Versicherte einen Teilbetrag an den Leistungserbringer, also den Arzt, den Apotheker, das Sanitätshaus oder das Krankenhaus zahlen muss.In der privaten Krankenversicherung, die nach dem Kostenerstattungsprinzip verfährt, erhält der Versicherte vom Versicherer in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts keine Erstattungsleistungen. Dadurch beeinflussen die Selbstbehalte auch die Versicherungsprämie.Die Versicherung erreicht durch den Selbstbehalt, dass die Versicherten kleinere Rechnungen nicht mit ihm abrechnen, was unter anderem auch Verwaltungskosten beim Versicherer spart. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten in ihren Verträgen Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme der Versicherungsleistung an, die auch u.a. zur Beitragsstabilität, aber auch zur Zunahme der Eigenleistung des Versicherten beiträgt.