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Haftpflichtversicherung

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Stimmrecht

Ein Aktionär hat als Halter von Stammaktien an einer Aktiengesellschaft ein Stimmrecht, wenn auf der Hauptversammlung Entscheidungen getroffen werden sollen. Seine Stimme zählt dabei exakt soviel, wie er Anteile am Grundkapital hat. Wichtige Entscheidungen bei den Hauptversammlungen sind beispielsweise die Wahl und Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand und die Wahl des Wirtschaftsprüfers. Nimmt ein Aktionär nicht an der Hauptversammlung teil, dann kann er sich durch seine Bank vertreten lassen. Sie unterbreitet dabei zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge, muss aber entsprechend der Weisung des Aktionärs abstimmen.

 

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