Die Tilgung ist neben dem Kreditzinssatz die zweite wesentliche Komponente eines Kreditvertrags. Denn natürlich möchte der Kreditnehmer nicht nur die Zinsen, also die ,,Gebühren", für das geliehene Geld erhalten, sondern irgendwann auch einmal den kompletten geschuldeten Betrag zurückerhalten. Bezahlt nun der Kreditnehmer Teile dieses geschuldeten Betrags zurück, dann nennt man das Tilgung. Üblicherweise wird dabei ein Eingangstilgungssatz (beim Annuitätendarlehen) in Form eines Prozentsatzes vereinbart, also beispielsweise ein oder zwei Prozent.