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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Treuhandkonto

Auf dem Treuhandkonto, auch Notaranderkonto oder Anderkonto genannt, werden die Gelder fremder Personen verwaltet. Es handelt sich um ein Bankkonto, auf das nur der Treuhänder Zugriff hat. Grundprinzip eines Treuhänders ist, dass die Gläubigerpartei den richtigen Einsatz der geliehenen Gelder sicherstellen will bzw. dass ein Gut auch tatsächlich bezahlt wird. Umgekehrt will der Kunde sicherstellen, dass er für seine Geldvorauszahlung auch tatsächlich ein Gut erhält.Im Bereich der Immobilienfinanzierung stellt eine Bank über ein Notaranderkonto die Darlehensgelder bereit, auch schon bevor eine Grundschuld auf ihren Namen im Grundbuch eingetragen ist. Der Schuldner kann dann die Immobilie erwerben. Der beaufsichtigte Treuhänder ist in der Regel ein Notar.

 

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