Treuhandkonto: Verwaltung von fremdem Vermögen

Bei einem Treuhandkonto handelt es sich um eine Sonderform von Bankkonto: Im Gegensatz zum herkömmlichen Girokonto ist beim Treuhandkonto der Inhaber nicht der Eigentümer des Vermögens; das auf dem Konto befindliche Geld gehört also nicht ihm. Das bedeutet, dass der Inhaber das Konto auf fremde Rechnung unterhält. Der Name des Inhabers des Bankkontos wird nach außen hin aufgeführt.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: March 28, 2024

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der Eigentümer des Treuhandkontos ist stets der Treuhänder – üblicherweise gehört dieser bestimmten Berufsgruppen oder Unternehmen, beispielsweise Notaren, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, an. Dieser verwaltet also das Vermögen vom Treugeber. Er hat dabei die Verfügungsberechtigung für das Treuhandkonto. Auch hat er als Einziger Zugriff darauf; er muss dabei allerdings die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten. Bei Missachtung drohen ihm andernfalls juristische Konsequenzen.

    Um das Treuhandkonto eröffnen zu können, müssen zuvor zwei Verträge abgeschlossen werden: der Treuhandvertrag und der Kontovertrag. Der Kontovertrag wird zwischen der Bank und dem Kunden geschlossen und er sorgt dafür, dass das Treuhandkonto eröffnet werden kann. Grundsätzlich kann jede Person ein Treuhandkonto eröffnen. Dies wird zum Beispiel oft getan wenn ein Vermieter oder Hausverwaltungen auf diesem Konto eine Mietkaution hinterlegen. So besteht für den Mieter eine Sicherheit, dass sein Geld unangetastet bleibt.

    Treuhandvertrag

     

    Viel wichtiger ist der Treuhandvertrag – dieser wird zwischen dem Kunden und der Bank geschlossen. Mit dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass der Treugeber einen Teil seines Vermögens auf eine andere Person übertragen kann, ohne seine Rechte daran zu verlieren. Er regelt die Rechte und Pflichten der Bank und des Treuhänders. Der Treugeber bleibt hierbei im Hintergrund und nach Außen tritt dann lediglich der Treuhänder auf. Der Vertrag bindet den Treuhänder rechtlich gegenüber einer Bank.

    Zusätzlich werden die Pflichten des Treuhänders festgelegt, um das Vermögen des Treugebers umfangreich zu schützen. Mithilfe des Treuhandvertrags kann der Geber zudem entlastet werden: Er überträgt die Vermögensverwaltung dem Treuhänder und muss sich selbst dieser Aufgabe nicht mehr widmen.

    Wichtig ist dabei, dass der Vertrag folgende Eigenschaften enthält:

    • Nennung des Treuhänders
    • Beschreibung des Vermögens
    • Die Art der Verwaltung des Vermögens
    • Befristung & Kündigung des Vertrags
    • Rechte des Treugebers
    • Vergütung des Treuhänders
    • Pflichten des Treuhänders

    Gefahren und Risiken

    Trotz der positiven Eigenschaften des Treuhandkontos muss stets bedacht werden, dass diese Kontoform auch Risiken birgt – denn nicht immer ist diese Art von Bankverbindung sicher:

    1. Vertrauen gegenüber Treuhänder
      Zwar wird durch den Treuhandvertrag festgelegt, wie der Treuhänder verwaltet und mit dem Vermögen verfahren darf. Doch nicht immer hält sich dieser auch daran; so kann es schnell zu Unregelmäßigkeiten und Unstimmigkeiten auf dem Treuhandkonto führen. Besonders für Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist es deshalb sinnvoll, einen Verwaltungsbeirat einzuführen, der die Arbeit des Verwalters überwacht. 

    2. Finanzielle Schwierigkeiten des Treuhänders
      Gerät der Treuhänder in Insolvenz, kann es durchaus geschehen, dass das Treuhandkonto als sein Eigentum angesehen wird. Das darauf befindliche Geld kann also in die Insolvenzmasse des Verwalters fließen. Geber sollten deshalb unbedingt darauf bestehen, dass der Treuhänder das Guthaben sauber getrennt von seinem privaten Vermögen anlegt.

    3. Tod des Treuhänders
      Ähnliches kann geschehen, wenn der Treuhänder stirbt: Das Vermögen des Treugebers kann in diesem Fall in den Nachlass des Verwalters fallen, da es als seines betrachtet wird. Erfahren die Geber davon zu spät, ist es oftmals schwer, das Vermögen wiederherzustellen.

    Ein weiterer Nachteil: Bei einem Wechsel des Verwalters muss das Treuhandkonto äußerst umständlich umgeschrieben werden. Wer im Begriff ist, solch ein Konto zu eröffnen, sollte vorab gründlich die Vor- sowie Nachteile gegenüberstellen und Risiken abwägen.

    Zweck von Treuhandkonten

    Sinn und Zweck eines Treuhandkontos ist es, dass der Geber seinen Einfluss und seine Recht über das Vermögen nicht vollständig verliert, die Verwaltung aber dennoch in fremde Hände geben kann. Diese Art von Konto ist in verschiedenen Fällen erforderlich.

    Immobilien- und Baufinanzierung

    Mithilfe dieser Kontoform können Baufinanzierungen und Darlehen zum Kauf eines Grundstücks meist vorzeitig ausgezahlt werden. Dadurch kann der Kauf deutlich schneller abgewickelt werden. Der Verkäufer erhält so die Sicherheit, dass ihm die vereinbarte Kaufsumme gezahlt wird. Der Treugeber wiederum erhält die Sicherheit über sein Erspartes und die Gewissheit, dass dieses entsprechend verwendet wird.

    Payment-Service (bspw. PayPal, giropay, AmazonPayments)

    Damit der Zahlungsverkehr korrekt vonstatten gehen kann, nutzen zahlreiche Online-Verkaufsplattformen Treuhandkonten. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Gelder der Kunden sicher sind. Auf den Plattformen wird ein Treuhandkonto für Kunden eröffnet, auf welches Sie Guthaben einzahlen können. Mithilfe dieses Guthabens ist es anschließend möglich, in diversen Online-Shops per Überweisung einzukaufen. Bei dem Konto handelt es sich um ein Treuhandkonto: Es wird von der jeweiligen Plattform verwaltet, das Guthaben jedoch ist im Besitz des Eigentümers.

    Erbschaften von Minderjährigen

    Beim Erstellen eines Testaments kann auch ein Minderjähriger als Erbe eingesetzt werden. Viele Testamente sehen jedoch vor, dass die Nachkommen erst über die Geldsumme verfügen können, wenn sie volljährig sind. Deshalb wird das Vermögen auf ein Treuhandkonto eingezahlt – der Treuhänder verwaltet dabei das Geld, bis der Erbe die Volljährigkeit erreicht hat.

    Eine gestaffelte Auszahlung der Erbschaft

    Bei Erbschaften ist es außerdem möglich, das Vermögen gestaffelt auszuzahlen. Auch hierfür wird das Treuhandkonto verwendet: Der Treuhänder zahlt dem Geber dabei regelmäßig einen vereinbarten Anteil, bis das gesamte Vermögen ausgezahlt ist.

    Rücklagen der Wohnungseigentümer

    Vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften haben in der Regel Rücklagen, die auf einem gesonderten Konto verwaltet werden – so können sie vom Ersparten des Verwalters getrennt werden. Für Hauseigentümer ist es außerdem möglich, auf einem Treuhandkonto die Mietkaution zu hinterlegen, die vom Mieter gezahlt wurde.

    Bei Insolvenzverfahren

    Häufig wird bei Insolvenzverfahren ein Treuhandkonto eingerichtet, von welchem der Insolvenzverwalter das Geld des Schuldners aus verwaltet. Alle Zahlungen, die nun an den Schuldner getätigt werden, müssen auf dieses Konto überwiesen werden. So kann gewährleistet werden, dass das gezahlt Geld nicht zum Ausgleich des verschuldeten Kontos verwendet wird, sondern für den vereinbarten Zweck.

    Buchhaltung

    Kümmern sich Steuerberater beispielsweise um die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens, lohnt sich das Treuhandkonto. So benötigt der Steuerberater keine Vollmacht über das Konto des Unternehmens, kann die Lohnzahlungen aber dennoch abwickeln. Dies gilt auch für Gehaltszahlungen an ausländische Niederlassungen, wenn diese keinen Einblick in die restlichen Gehälter erhalten sollen.

    Rechte & Sicherheiten von Treugeber und Treunehmer

    Dem Treunehmer werden durch den Treuhandvertrag jegliche Arten einer Verfügungsberechtigung übertragen, die üblicherweise ein Kontoinhaber besitzt. Das bedeutet, er besitzt die Verfügungsmacht und hat Zugriff auf das Vermögen.

    Aber: Mithilfe des Vertrags wird dieses Recht insofern eingeschränkt, als dass der Treunehmer das Angesparte nicht für seine eigenen Zwecke verwenden, sondern nur im Namen des Treugebers handeln darf. Dies gilt wiederum als Absicherung für den Treugeber, da dieser nicht seinen gesamten Einfluss auf sein Vermögen aufgeben muss.

    Der Treugeber ist dabei zusätzlich abgesichert: Sollte der Treuhänder gegen die Pflichten verstoßen, die ihm aufgelegt wurden, kann dem Treugeber dadurch ein Schaden entstehen. In diesem Fall ist der Treuhänder zu Schadensersatz verpflichtet. Um die Vertragsrechte und Sicherheiten für beide Parteien festzulegen, sollte bei Gestaltung des Vertrages auf wichtige Aspekte geachtet werden:

    1. Die Rechte des Treugebers werden dauerhaft gesichert.
      Im Vertrag muss schriftlich festgehalten werden, dass der Treugeber im Innenverhältnis über die Verwendung seines Vermögens problemlos bestimmen kann.

    2. Es entsteht keine Vermögensvermischung.
      Es muss schriftlich festgelegt werden, dass der Treunehmer die Geldsumme des Treugebers nicht mit seinem eigenen Vermögen vermischen darf – hier ist unbedingt eine eindeutige Abgrenzung nötig.

    3. Der Treugeber sollte sein Eigentum jederzeit zurückerhalten können.
      Der Treugeber sollte dabei weder an die Einhaltung einer Frist noch an umständliche Umschreibungen gebunden sein.

    4. Das Treugut sollte genau definiert sein.
      Dies gilt sowohl für den Treunehmer als auch für den Treugeber als Absicherung. Ist genau definiert, was dem Treuhänder als Treugut übergeben wird, kann es bei Beendigung des Treuhandverhältnisses nicht zu Streitigkeiten kommen.

    Verschiedene Arten

    Beim Treuhandkonto sind verschiedene Formen voneinander zu unterscheiden: offene und verdeckte Treuhandkonten. Im folgenden erhalten Sie einen Überblick und Informationen über beide Formen.

    Verdeckte Treuhandkonten

    Bei dieser Art wird kein Hinweis darauf vermerkt, ob ein Treuhandverhältnis besteht und wie sich dieses gestaltet. Per Definition macht ein verdecktes Treuhandkonto also nicht öffentlich sichtbar, dass ein solches Verhältnis besteht. Das Gegenteil ist ein offenes Treuhandkonto. Das Treuhandkonto wird auf den Namen des Treunehmers eröffnet, der daraufhin alle Verfügungsrechte besitzt. Der Treugeber wiederum besitzt keine Verfügungsrechte. Daraus ergibt sich ein Nachteil: Sollte der Treuhänder nicht wie vereinbart mit dem Ersparten umgehen, haftet das Bankinstitut nicht. Bei der Bezeichnung des Kontos lautet dies nur auf den Namen des Treuhänders, beispielsweise „Hannes Schneider“.

    Treuhand- als Eigenkonto

    Ein verdecktes Treuhandkonto wird genauso von der Bank gehandhabt wie ein herkömmliches Bankkonto, da es als Eigenkonto des Treuhänders gilt. Aus diesem Grund muss der Treuhänder hierbei die Geldsumme auf dem Konto auch als sein eigenes Vermögen angeben – andernfalls handelt er wahrheitswidrig.

    Neben dem verdeckten gibt es ebenfalls ein offenes Treuhandkonto. Im Unterschied zum verdeckten Treuhandkonto wird bei diesem das Treuhandverhältnis offen dargelegt. Dies ist auch in der Bezeichnung des Kontos erkennbar: Das Treuhandkonto lautet auf den Namen des Treunehmers und enthält zudem einen entsprechenden Zusatz, so beispielsweise „Hannes Schneider, Insolvenzverwaltung Maria Schulz“. Dadurch ist für die Bank klar erkennbar, wie sich das Treuhandverhältnis gestaltet.

    Bei dieser Form wird zusätzlich zwischen dem offenen Anderkonto und sonstigen offenen Konten unterschieden. Letztere Treuhandkonten dürfen von allen privaten sowie gesetzlichen Treuhändern, die keine Erlaubnis haben, ein Anderkonto eröffnen zu können. Zu diesen Personen gehören unter anderem:

    • Nachlassverwalter

    • Testamentsvollstrecker

    • Vermieter

    • Insolvenzverwalter

    • Verwalter von WEGs

    • Zwangsverwalter

    Zusätzlich zur Kennzeichnung müssen bei diesen Konten in der Regel auch Namen und Anschrift des Treugebers angegeben werden.

    Offene Anderkonto

    Das Anderkonto ist eine spezielle Form des offenen Treuhandkontos. Dieses darf in der Regel nur von folgenden Berufsgruppen eröffnet werden:

    • Notaren

    • Wirtschaftsprüfern

    • Steuerberatern

    • Rechtsanwälte

    Hierbei wird das Treuhandkonto durch den Treuhänder eröffnet, allerdings können sowohl der Kontoinhaber als auch der Bevollmächtigte über das Ersparte verfügen. Das Treuhandkonto wird üblicherweise im geschäftlichen Bereich eingesetzt.

    Im Gegensatz zu den anderen Treuhandkonten hat das Anderkonto einen entscheidenden Vorteil: Bei Insolvenz des Treuhänders fällt das Vermögen nicht in seine Insolvenzmasse, sondern ist geschützt. Darüber hinaus gelten für diese Kontoform besondere Geschäftsbedingungen. Eine weitere Besonderheit gegenüber den herkömmlichen Treuhandkonten ist, dass das eingegangene Geld sofort an den Endempfänger weitergeleitet wird.

    Die Hebegebühr

    Für ein Anderkonto ist stets eine Hebegebühr fällig. Eine Hebegebühr wird für Rechtsanwälte immer dann fällig, wenn diese vom Mandant den Auftrag bekommen, einen bestimmten Geldbetrag oder auch einen wertvollen Gegenstand zu empfangen, zu verwahren und schließlich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten.

    Eine Form des Anderkontos bildet das Notaranderkonto, welches häufig für Immobilienkäufe verwendet wird. Notare sind hierbei die Treuhänder: Erst, wenn der Immobilienkäufer als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde, leitet er den Geldbetrag an den Verkäufer weiter. Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass die große Geldsumme sicher übertragen wird. Außerdem können die Notare so gewährleisten, dass der Käufer sein Eigentum erhält.

    Dieses Konto bietet außerdem die Möglichkeit, noch verbleibende Grundschulden zu löschen. Der Notar erkundigt sich hierfür bei den Gläubigern, wie viel der Verkäufer ihnen noch schuldet. Zusätzlich fordert er Unterlagen, die ihm erlauben, die Grundpfandrechte zu löschen.

    Die Grundschuld wird anschließend aus dem Kaufpreis abgelöst – der Verkäufer erhält also nur den Restbetrag. Sind diese Zahlungen bei den Gläubigern eingegangen, kann der Notar die Löschung der Grundschuld beantragen.

    Wichtige Regelungen

    Ist geplant, ein Treuhandkonto zu eröffnen, sollten sich die Interessenten zuvor unbedingt mit den Regelungen und der Frage einer Verwendung auseinandersetzen.

    Kosten und Steuern

    Die Kosten für ein Treuhandkonto sind abhängig von der Kontoform: Bei Notaranderkonten wird beispielsweise die Hebegebühr fällig, die sich nach den Hebesätzen sowie nach dem Kaufpreis richtet. Einige Banken und Sparkassen bieten für normale Treuhandkonten wiederum eine kostenfreie Kontoführung an – hier sollten sich die Treuhänder ebenso wie die Treugeber beim jeweiligen Geldinstitut informieren.

    Die Steuern müssen allerdings in jedem Fall vom Treugeber entrichtet werden, denn das Vermögen auf dem Treuhandkonto wird seinen Einkünften zugerechnet. Diese Regelung wurde in §39 der Abgabenordnung (AO) festgelegt. Die Kirchensteuer wird allerdings nur dann fällig, wenn es sich beim Treugeber um eine natürliche Person handelt.

    Haftungshinweis

    Der Treuhänder haftet stets dafür, dass die Steuern auf das Treugut fristgemäß sowie ordnungsgemäß gezahlt werden.

    Kontoüberziehungen & Pfändung

    Eine Überziehung vom Treuhandkonto ist in der Regel von vornherein ausgeschlossen. Auch darf die Bank das Konto nicht pfänden oder Geld zurückbehalten. Denn hierfür gelten andere Geschäftsbedingungen als für ein herkömmliches Girokonto, da der Treugeber nicht als Kontoinhaber aufgeführt wird.

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