Wenn ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz wechseln muss, um einer neuen Beschäftigung nachzugehen, kann er vom Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur dafür eine finanzielle Unterstützung erhalten, das so genannte Umzugsgeld. Für wenige Berufsgruppen, etwa Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und ihre Hinterbliebenen ist dieses Umzugsgeld gesetzlich vorgeschrieben. Für alle anderen liegt dieser Zuschuss in der Entscheidung und dem Ermessen des Arbeitgebers.