Die Unterstützungskasse ist einer der fünf möglichen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen, die überwiegend als GmbHs oder eingetragene Vereine organisiert sind. Sie finanzieren sich aus Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus eigenen Vermögenserträgen. Trägerunternehmen sind die Unternehmen, also Arbeitgeber, die ihre betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse durchführen. Bei der Gestaltung ist es dem Arbeitgeber freigestellt, ob er selbst eine Unterstützungskasse gründet oder einer bestehenden Unterstützungskasse beitreten möchte. Der Arbeitgeber finanziert die dem Arbeitnehmer zugesagte Versorgungsleistung über Zuwendungen an eine Unterstützungskasse.