Unterversicherung besteht dann, wenn die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert ist. Eigentlich sollte bei Sachversicherungen der tatsächliche Wert eines versicherten Gutes der Versicherungssumme entsprechen. Ist dies durch eine Unterversicherung nicht der Fall, fällt die Entschädigung geringer aus, denn für die Berechnung muss das Produkt aus Schaden und Versicherungssumme durch den Versicherungswert geteilt werden – und der ist hier eben höher als die Versicherungssumme. Ist die Versicherungssumme größer als der Wert der versicherten Gegenstände, so spricht man von Überversicherung. Bei manchen Versicherungsarten können die Versicherungsgeber einen Unterversicherungsverzicht einräumen. Hat der Versicherungsnehmer bei einer Hausratversicherung beispielsweise eine bestimmte Summe pro Quadratmeter Wohnfläche versichert, prüft der Versicherungsgeber eine mögliche Unterversicherung nicht unbedingt.