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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Urlaubsgeld

Urlaubsgeld stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer dar. Im Gegensatz dazu ist das Urlaubsentgelt (die Lohnfortzahlung während der vertraglich vereinbarten Urlaubszeit) ein im Arbeitsgesetz geregelter Anspruch des Arbeitnehmers. Das Urlaubsgeld wird entweder als 13. Monatsgehalt ausgezahlt oder nach Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Dabei werden Anspruch, Höhe, Auszahlungszeitpunkt und Rückzahlungsbedingungen festgelegt. Teilzeitkräfte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht schlechter gestellt werden.  Für viele Branchen war das Urlaubsgeld seit den 1970er-Jahren in Tarifverträgen festgeschrieben. Wie bei Beamten wurde dieser Zuschuss aber in den vergangenen Jahren meist gekürzt oder gestrichen.

 

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