Der Begriff des Versicherungsfalls wird sowohl bei privaten Versicherungen als auch in der Sozialversicherung verwandt und bezeichnet das Ereignis, das die Leistungspflicht eines Versicherers bewirkt. Der Eintritt des Versicherungsfalles, also z.B. das Auftreten einer Krankheit, ist somit die Voraussetzung dafür, dass eine Versicherung Leistungen erbringt.