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Vorstand

Ein Vorstand einer Aktiengesellschaft übernimmt die Geschäftsführung, also die operative Leitung des Unternehmens. Seine Befugnisse sind dabei strikt durch die Aktiengesetzgebung geregelt. So darf ein Vorstandsmitglied längstens für eine Zeit von fünf Jahren vom Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft bestellt werden, wobei mehrfache Verlängerungen möglich sind. Der Vorstand wird also nicht direkt von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft gewählt, allerdings haben die Aktionäre ein Abstimmungsrecht über dessen Entlastung.

 

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