Aus steuerlicher Sicht interessant sind die Werbungskosten, die neben den so genannten Sonderausgaben nach einem festen Regelwerk Kosten enthalten können, die deren Entrichter von der Steuer absetzen kann. Eigenheimbesitzer profitieren nicht davon. Sofern aber eine Immobilie als Kapitalanlage und zum Zwecke der Vermietung oder Verpachtung erworben wurde, können diverse Kosten – etwa auch die Darlehenszinsen – als Werbungskosten angesetzt werden.