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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Wohngeld

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Bürger mit geringem Einkommen und wird als Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss für Eigenheimbesitzer ausgezahlt. Das Sozialgesetzbuch (Art. II §1 SGB I) regelt, wer berechtigt ist, Wohngeld zu empfangen. Ausschlaggebend sind das Einkommen der Hausgemeinschaft, die Anzahl der Bewohner, die Höhe der Miete bzw. der Belastung für angemessenen Wohnraum. Studenten, Schüler oder Zivildienstleistende sind nur in Ausnahmefällen bezugsberechtigt, etwa wenn sie ein Kind betreuen.
Wohngeld wird nicht automatisch bezahlt, sondern muss beantragt werden. Formulare sind bei der Wohngeldstelle erhältlich. Zum 01. Januar 2009 wurde das Wohngeld erhöht, aber auch der Kreis der Empfänger ist seit einigen Jahren eingeschränkt. Wer beispielsweise Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, ist nicht mehr empfangsberechtigt, hier soll das Wohngeld über jene Transferleistungen verrechnet werden.

 

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