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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Zahlungsverzug

Im Verzug befindet sich der der Schuldner einer fälligen Forderung immer dann, wenn er seiner Leistungspflicht trotz Mahnung oder Zeitablauf nicht entsprochen und diese Verzögerung zu vertreten hat. Im Bereich der privaten Krankenversicherung bedeutet das, dass sofern der Versicherte seinen Beitrag nicht innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit bezahlt, und trotz Mahnung nach weiteren vier Wochen immer noch säumig ist, ein so genanntes qualifiziertes Mahnverfahren eingeleitet wird. Zahlt der Kunde dann nicht innerhalb von 14 Tagen, besteht Leistungsfreiheit für den Versicherer, d.h. der Kunde ist nach Ablauf der Frist nicht mehr versichert. Außerdem haben die Versicherer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dies geschieht, wenn weitere Bemühungen zum Erhalt der Beiträge erfolglos sind. Unabhängig davon bleibt die Beitragsforderung von Folgebeiträgen bestehen.

 

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