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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Zahnbehandlung Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen Kassen übernehmen die Kosten ausschließlich im Bereich der Regelversorgung. Diese beinhaltet zwei jährliche Vorsorgeuntersuchungen (ohne Praxisgebühr), davon eine mit Zahnsteinentfernung, sowie Zahnbehandlungen , bei denen kein Zahnersatz erforderlich ist. Anstelle der früher üblichen, prozentualen Erstattung der im Leistungskatalog vorgesehenen Regelversorgung ist seit Anfang des Jahres 2005 die Gewährung von befundorientierten Festzuschüsse getreten. Das bedeutet: Je nach zahnärztlichem Befund beteiligt sich die Kasse mit einem Festbetrag an den Gesamtkosten. Unerheblich ist es dabei, ob sich der Patient für eine Leistung entscheidet, die der Kassenkatalog vorsieht (z.B. eine Brücke), oder eine andersartige Versorgung (z.B. einen Implantatgetragenen Zahnersatz) wählt.

 

Der Zuschuss der Kasse ist ihm immer gewiss – nur die Differenz zum Endpreis trägt er selbst. Der Festzuschuss erhöht sich um 20 Prozent bzw. 30 Prozent, wenn das Bonusheft fünf zw. zehn Jahre lückenlos geführt wurde. Private Versicherer tragen in der Regel die Kosten für allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen (z. B. Inlays, Extraktionen, Wurzelbehandlung, Zahnprophylaxe) sowie Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut ganz oder zu achtzig Prozent. Eine evtl. gewählte Selbstbeteiligung wird abgezogen. Für Zahnersatz, kieferorthopädische Leistungen, Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie implantologische Leistungen ist in der Regel eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Die Erstattungssätze liegen je nach Gesellschaft und Tarif zwischen 50 und 100 Prozent.

 

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