Zahnstaffel bedeutet, dass Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten Versicherungsjahren begrenzt sind. Höhe und Dauer der Begrenzung sind je nach Gesellschaft und Tarif ganz unterschiedlich. Einige Gesellschaften haben überhaupt keine Zahnstaffel /-begrenzung, einige Gesellschaften verzichten nach Vorlage eines positiven zahnärztlichen Befundberichtes darauf. Wichtig: Die Begrenzungen entfallen grundsätzlich bei einem Unfall.