Möchte eine Bank über das Grundpfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird, hinaus eine Sicherheit vom Kreditnehmer erhalten, dann spricht man von Zusatzsicherheiten. Das wird dann der Fall sein, wenn ein Kunde unübliche Finanzierungshöhen verlangt oder seine Bonität nicht ausreicht. Eine Zusatzsicherheit kann beispielsweise eine Bürgschaft sein, aber auch eine Abtretungserklärung an einer Kapitalanlage.