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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Zuzahlungen

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten erhoben. Höchstens jedoch 10,00 Euro und mindestens 5,00 Euro. Liegen die Kosten unter 5,00 Euro, dann ist der tatsächliche Preis zu entrichten. Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von allen Zuzahlungen befreit, mit Ausnahme der Zuzahlung bei den Fahrtkosten. Die Praxisgebühr beträgt 10,00 Euro pro Quartal, beim ersten Hausarzt-, Facharzt- oder Zahnarztbesuch, ebenso beim Psychotherapeuten.

 

Die Praxisgebühr von 10.00 Euro wird auch dann fällig, wenn man sich nur ein Rezept ausstellen lässt oder eine telefonische Beratung erhält. Auch wer einen Notdienst oder eine Ambulanz aufsucht muss dort vor der Behandlung 10.00 Euro Praxisgebühr bezahlen, ungeachtet einer bereits an seinen Hausarzt oder Zahnarzt geleisteten Praxisgebühr. Wird der Notdienst an einem Wochenende an mehreren Tagen in Anspruch genommen, so ist die Praxisgebühr nur einmal zu bezahlen. Bei Laboruntersuchungen, die eine Quartalsgrenze überschreiten ist keine neue Praxisgebühr zu entrichten. Wer von seinem Hausarzt zu einem anderen Facharzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr, wenn dieser Arztbesuch in das gleiche Quartal fällt.

 

Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungstermine, Schutzimpfungen Schwangerschaftsvorsorge sowie Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt, sind von der Praxisgebühr ausgenommen. Bei einer Behandlung aufgrund von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten entfällt die Praxisgebühr.Ärzte, Apotheker, Therapeuten und Krankenhäuser, müssen dem Patienten personenbezogene Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen ausstellen. Wenn die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist, erhält das Mitglied von der Krankenkasse eine Bescheinigung und ist für den Rest der laufenden Kalenderjahre von den Zuzahlungen befreit.

 

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