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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Unfallversicherung, privat

Die wichtigste Frage lautet: Was zählt eigentlich als Unfall? Hier die übliche Definition: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ (Quelle: AUB 2008/11 des GDV) Die private Unfallversicherung deckt im Regelfall die finanziellen Folgen von allen Unfällen (unabhängig von Aufenthaltsort weltweit und Tageszeit) ab. Man kann eine Unfallversicherung mit einer Einmalzahlung oder mit laufenden Beiträgen abschließen und entweder Kapitalleistungen, Rentenleistungen oder beides vereinbaren. Was Sie im Versicherungsfall ausbezahlt bekommen, legt der Vertrag fest. Viele Versicherer orientieren sich an einer Liste des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV e.V.). Diese rechnet für jedes Körperteil, das nach einem Unfall in der Funktion eingeschränkt oder ganz funktionsunfähig ist, mit einem anderen Invaliditätsgrad. Wer beispielsweise auf einem Auge erblindet, hat einen Individualitätsgrad von 50%. In der privaten Unfallversicherung werden die Beiträge über den Beruf bemessen: Wer eine eher gefährliche Tätigkeit ausübt, muss damit rechnen, in einer höhen Tarifgruppe eingestuft oder sogar abgelehnt zu werden.

 

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