PKV für Studenten
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Private Krankenversicherung für Studenten

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: May 06, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges bei der PKV für Studenten

    • Versicherungspflicht
      Im Gegensatz zu immatrikulierten Studenten an einer Berufsakademie, besteht für Studenten an staatlich anerkannten Hochschule eine Versicherungspflicht.
    • Familienversicherung als günstige Alternative
      Unter bestimmten Umständen können Studenten die Versicherung der Eltern bei deren Versicherungsunternehmen mitbenutzen. Jedoch darf das regelmäßige Einkommen beispielsweise nicht über 485 Euro (Minijob 520 Euro) liegen und das Alter des Studierenden 25 Jahre nicht übersteigen.
    • Private Krankenversicherung: Entscheidung für das gesamte Studium
      Grundsätzlich besteht die Möglichkeit - bis zum dritten Monat nach Immatrikulation - auf eine PKV zurückzugreifen. Diese Entscheidung ist dann aber auch bis zur Beendigung des Studiums bindend und sollte somit gut überdacht sein.
    • Vorteil für Beamtenkinder
      Studenten mit verbeamteten Elternteilen haben eine weitere Möglichkeit, sich versichern zu lassen. Dadurch genießen sie für einen vergleichs­weise geringen Beitrag quasi den Status eines Privat­patienten. Aber auch hier
      endet diese Möglich­keit mit dem 25. Geburtstag.

    Foto: Brooke Cagle / Unsplash

    Mit Beginn des Studiums müssen sich viele junge Menschen erstmals selbst um die „bürokratischen Dinge“ des Lebens kümmern – dazu gehört auch die Krankenversicherung. Denn grundsätzlich sind Studenten, die sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben haben, krankenversicherungspflichtig. Allerdings gilt diese Pflicht nicht für alle Studenten, zudem stehen verschiedene Möglichkeiten der Krankenversicherung für Studierende zur Wahl. Da bei Abschluss der Versicherungen oft wichtige Fristen einzuhalten sind, empfiehlt es sich schon vor Studienbeginn über den Ablauf zu informieren. FinanceScout24 zeigt auf, welche Möglichkeiten für Studierende bestehen und worauf Sie achten sollten.

    Versicherungspflicht bei Studenten

    Wie bereits erwähnt, sind Studenten an deutschen Hochschulen grundsätzlich krankenversicherungspflichtig – ohne eine Versicherung ist eine Immatrikulation nicht möglich. Diese Pflicht gilt für praktisch alle Studenten; lediglich Personen, die über die Familienversicherung abgesichert sind, und Studenten an nicht staatlich anerkannten Hochschulen sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.

    Keine Versicherungspflicht an der Berufsakademie

    Sind Sie an einer Berufsakademie eingeschrieben, gilt für Sie die Versicherungspflicht nicht, da im SGB die studentische Krankenversicherung nur für Studenten an Hochschulen vorgesehen ist. Dadurch, dass Sie allerdings auch nicht als regulärer Arbeitnehmer gelten, können Sie sich nur freiwillig versichern – und zwar sowohl in der gesetzlichen als auch in einer privaten Krankenversicherung.

    Haben Sie ein duales Studium aufgenommen, gelten Sie im Hinblick auf Krankenversicherung seit 2012 als „zur Berufsausbildung Beschäftigter“ und können sich daher nicht über die studentische Krankenversicherung versichern.

    Urlaubssemester und Elternzeit haben keinerlei Einfluss auf die Versicherungspflicht, ebenso wenig Auslandssemester, sofern Sie während des Auslandsaufenthalts weiterhin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Die Leistungen der Krankenkasse können während eines Auslandssemesters allerdings eingeschränkt sein, sodass in diesem Fall häufig eine Zusatzversicherung empfehlenswert ist.

    Studieren Sie im EU-Ausland, ist eine Zusatzversicherung allerdings nicht grundsätzlich erforderlich, da Sie mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die sich auf der Rückseite Ihrer regulären Krankenkassenkarte befindet, innerhalb der EU ganz regulär ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Jedoch zahlen die Krankenkassen meist nur die Leistungen, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind und in Deutschland für die gleiche Behandlung anfallen würden. Außerdem sollten Sie damit rechnen, dass die Kosten der Behandlung in bar bezahlt werden müssen. Die Belege sollten Sie unbedingt sicher aufbewahren und nach der Reise bei der Krankenkasse einreichen, um das Geld erstattet zu bekommen.

    Da die Herkunft bei der Versicherungspflicht für Studenten keine Rolle spielt, ist auch eine Krankenversicherung für ausländische Studenten erforderlich – diese müssen sich allerdings nicht zwingend in Deutschland versichern. Besteht zwischen Deutschland und dem Herkunftsland ein Sozialversicherungsabkommen, wird auch eine gesetzliche Krankenversicherung für Studenten aus dem Herkunftsland anerkannt. Diese Regelung gilt primär für Studenten aus dem EU-Raum.

    Ende und Verlängerung der Versicherungspflicht

    Die Versicherungspflicht endet mit dem 30. Lebensjahr oder mit Erreichen des 14. Fachsemesters. Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zwischen Fach- und Studiensemester. Nehmen Sie etwa ein Studium auf und wechseln nach zwei Semestern das Fach, zählen diese ersten beiden Semester nicht für die Höchststudiendauer von 14 Semestern. Es gibt zudem verschiedene Ausnahmefälle, in denen sich die Höchststudiendauer beziehungsweise die Altersgrenze erhöhen lässt. Laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts kann die Versicherungspflicht durch diese Ausnahmen allerdings maximal bis zum 37. Lebensjahr verlängert werden.

    Gründe für eine Verlängerung sind unter anderem:

    • Erkrankung (mindestens 3 Monate), Behinderung, Schwangerschaft, Kinderbetreuung

    • Nichtzulassung zum gewählten Studium im Auswahlverfahren

    • Dienstverpflichtung als Zeitsoldat

    • Freiwilliges Soziales oder ökologisches Jahr, freiwilliger Wehrdienst

    • Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung

    • Mitarbeit in Hochschulgremien

    Möchten Sie sich als Student lieber privat versichern, ist es auch möglich, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das ist bis zu drei Monate nach der Immatrikulation zulässig und gilt als Entscheidung für das gesamte Studium – wer sich also privat versichern will, sollte dabei bedenken, dass er dies mindestens für die Dauer des Studiums tun muss. Zudem ist es unter bestimmten Umständen auch nach dem Studium nicht ohne Weiteres möglich, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

    Um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, genügt ein entsprechendes Schreiben an die Krankenkasse, außerdem muss ein Nachweis über eine anderweitige Krankenversicherung eingereicht werden.

    Beihilfe und die PKV für Studenten

    Vor allem für Kinder von Beihilfe berechtigten ist eine private Krankenversicherung als Student eine interessante Option, zumal bei privat versicherten Eltern auch nicht die Möglichkeit besteht, sich über die Familienversicherung abzusichern.

    Verbeamtete können gemäß §3 der BayBhV auch für berück­sichtigungs­fähige Angehörige, z. B. Kinder in Aus­bildung oder im Studium Anspruch nehmen. Das heißt konkret, der Staat über­nimmt die Kosten für Ärzte und Medikamente über die sogenannte Beihilfe in der Regel zu 80 Prozent. Die verbleibenden 20 Prozent müssen selbst abgesichert werden. Aber auch hier endet diese Möglich­keit mit dem 25. Geburtstag.

    Zusätzlich sollten Sie bedenken, dass die Beihilfe an den Kindergeldanspruch der Eltern gebunden ist – und dieser erlischt in der Regel, wenn das Kind 25 Jahre alt wird. Studieren Sie in diesem Alter noch, erhalten Sie also keine Zuschüsse mehr und müssen sich ganz regulär privat krankenversichern, was deutlich höhere Kosten mit sich bringt.

    Versicherungsmöglichkeiten für Studenten

    Grundsätzlich haben Sie als Student drei Möglichkeiten der Krankenversicherung. Diese sind:

    1. Familienversicherung

    2. Studentische Krankenversicherung

    3. Freiwillige Versicherung

    Für die Familienversicherung und die studentische Krankenversicherung gelten bestimmte Voraussetzungen, zudem können Sie nur bis zu bestimmten Zeitpunkten genutzt werden.

    Die Familienversicherung

    Foto: Dim Hou / Unsplash

    Bei der Familienversicherung werden Kinder oder Ehepartner beitragsfrei über die Eltern beziehungsweise den Partner mitversichert. Das macht sie natürlich zur interessantesten Option, allerdings gelten hier auch recht strenge Regeln, sodass nicht jedem Studienanfänger die Familienversicherung offensteht.

    Wollen Sie sich über die Eltern mitversichern, müssen entweder beide Elternteile gesetzlich versichert sein oder ein Elternteil gesetzlich und einer privat, wobei der Privatversicherte nicht mehr als der gesetzlich Versicherte bzw. als monatlich 4.350 Euro brutto verdienen darf. Ebenso dürfen Sie als Mitversicherter nicht älter als 25 Jahre sein – haben Sie Wehr- oder Zivildienst geleistet, dürfen Sie entsprechend der Dienstzeit auch über das 25. Lebensjahr hinaus in der Familienversicherung bleiben.

    Zudem darf Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen nicht 455 Euro - bzw. 450 Euro bei Minijobs - übersteigen. Wichtig dabei: BAföG-Zuschüsse und Unterhaltszahlungen der Eltern gelten hier nicht als Einkommen. Bei der Versicherung über den Ehepartner gelten weitgehend die gleichen Voraussetzungen, allerdings entfällt hier die Altersgrenze.

    Hier noch einmal alles Wichtige zur Familienversicherung kurz zusammengefasst:

    • Mindestens ein Elternteil oder der Ehepartner muss gesetzlich versichert sein

    • Kinder dürfen nicht älter als 25 Jahre sein

    • Maximales regelmäßiges Monatseinkommen, Stand 2023: 485 Euro (520 Euro bei Minijob)

    • BAföG und Unterhaltszahlungen gelten nicht als Einkommen

    Die Familienversicherung ist grundsätzlich nur über die gesetzliche Krankenversicherung möglich, für privat versicherte Beihilfeberechtigte gibt es aber eine recht ähnliche Variante. Da die Kinder von Beihilfeberechtigten ebenfalls Anspruch auf Beihilfe haben, können Sie sich meist über eine günstige Restkostenversicherung absichern, die die Kosten übernimmt, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden.

    Da Kindern die Beihilfe aber nur bis zum 25. Lebensjahr gewährt wird, kann diese Option unter Umständen später im Studium deutlich teurer werden.

    Die studentische Krankenversicherung

    Foto: Priscilla Du Preez / Unsplash

    Können Sie sich nicht oder nicht mehr über die Familienversicherung absichern, steht Ihnen die studentische Krankenversicherung offen. Sie sind dann gesetzlich versichert, zahlen allerdings nur einen sehr geringen Beitrag. Grundsätzlich gilt zwar auch hier der Beitragssatz von 14,6 Prozent, allerdings zahlen Sie in der studentischen Krankenversicherung nur 70 Prozent dieses Beitragssatzes, also 10,22 Prozent. Als Bemessungsgrundlage dient der seit Wintersemester 2023 geltende BAföG-Höchstsatz von 812 Euro, gültig seit 01.10.2023 (vorher 744 Euro). So steigt der monatliche Beitrag von 76,04 Euro auf 82,99 Euro. Den krankenkassenabhängigen Zusatzbeitrag müssen Sie jedoch voll bezahlen, aufgrund der recht niedrigen Bemessungsgrenze fällt dieser aber nur geringfügig ins Gewicht.

    Hier eine Übersicht über die Zusatzbeiträge einiger Krankenkassen:

    AOK (Baden-Württemberg) 1,60
    Barmer 1,50
    DAK-Gesundheit 1,70
    hkk 0,98
    Salus BKK 1,90
    Techniker 1,20

    Erhalten Sie BAföG-Zuschüsse, führt die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung zu einer Erhöhung Ihres BAföG-Bedarfs, da diese bei der Berechnung nicht angesetzt werden

    Die studentische Krankenversicherung steht Ihnen maximal bis zum 30. Lebensjahr beziehungsweise bis zum 14. Fachsemester offen – also bis zum Ende der Versicherungspflicht. Durch bestimmte Ausnahmen (Erkrankung, Behinderung, Schwangerschaft, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Wehr- oder Zivildienst) kann diese Frist verlängert werden, jedoch nicht über das 37. Lebensjahr hinaus.

    Einkommensgrenzen gelten – anders als bei der Familienversicherung – bei der studentischen Krankenversicherung prinzipiell nicht, die Wochenarbeitszeit während des Semesters ist hier allerdings auf 20 Stunden beschränkt. In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie als Mitglied der studentischen Krankenversicherung allerdings auch Vollzeit arbeiten.

    Einen einheitlichen Tarif, der dem der studentischen Krankenversicherung entspricht, gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht. Viele Versicherer bieten allerdings spezielle Tarife für Studenten an. Um diese nutzen zu können, müssen Sie sich allerdings von der Versicherungspflicht befreien lassen, sodass Sie Ihr gesamtes Studium an die PKV gebunden sind.

    Daher sollten Sie sich sehr gründlich über die Beiträge und Leistungen informieren und verschiedene Angebote vergleichen, bevor Sie sich für diesen Weg entscheiden.

    Die freiwillige Versicherung

    Können Sie sich nicht mehr über die studentische Krankenversicherung absichern, haben Sie bis zu drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern. Hierbei zahlen Sie einen Mindestbeitrag von 172,01 Euro plus einen Zusatzbeitrag von circa 5 bis 10 Euro.

    Nach Ende der Übergangsfrist gelten Sie ganz regulär als freiwilliges Mitglied der GKV. Auch hier zahlen Sie gemäß veröffentlichtem Beitrag des Bundesgesundheitsministeriums nun den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent, sowie den Zusatzbeitrag, sodass sich ein Mindestbeitrag von 158,43  Euro (Bemessungsgrundlage 1.131,67 Euro) plus Zusatzbeitrag ergibt.

    Doch sowohl bei pflichtversicherten als auch bei freiwillig versicherten werden die Einkünfte insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro im Monat beziehungsweise 59.850 Euro im Jahr (Stand 2023) berücksichtigt.

    Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann eine private Krankenversicherung eine sinnvolle Alternative zur freiwilligen Versicherung sein, da Sie hier mitunter deutlich niedrigere Beiträge zahlen müssen. Sie sollten dabei allerdings bedenken, dass die PKV einen Gesundheitscheck verlangt und Vorerkrankungen zu Risikoaufschlägen führen können. Wägen Sie also sehr genau ab, welche der beiden Varianten für Sie günstiger ist.

    Welchen Nachweis benötigen die Universitäten

    Viele Universitäten verlangen bereits bei der Einschreibung - in den Bewerbungsunterlagen -einen Nachweis über einen bestehenden Krankenversicherungsschutz. Die Übermittlung des Krankenversicherungsnachweises erfolgt meist digital über den sogenannten M10-Nachweis. Unter Nennung der jeweiligen Absende-Nummer, welcher Ihnen von der Universität mitgeteilt wird, meldet der jeweilige Krankenversicherer den Versicherungsstatus. Mehrheitlich reicht eine E-Mail oder Nachricht über die App der Versicherer, um diesen Vorgang schnell zu erledigen und den Nachweis zu erhalten.

    Die Kosten zur PKV im Überblick

    Foto: RUT MIIT / Unsplash

    Auch wenn Sie als Student vermutlich noch ein vergleichsweise geringes Einkommen haben, kann ein Wechsel in eine private Kranken­versicherung Sinn machen, denn private Krankenversicherungen bieten oftmals umfassende zusätzliche Leistungen zu attraktiven Preisen.

    Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt von den gewählten Leistungen in den Tarifen und dem Eintrittsalter ab. Allgemein gilt, je jünger Sie als Student sind, desto günstiger sind die Beiträge. Wichtig jedoch: Bei Studententarifen können keine Rückstellungen gebildet werden. Das heißt, der Beitrag steigt mit dem Alter an, unabhängig davon, wie früh Sie sich privat versichert haben.