Haben Sie Ihre To-do-Liste für die Weihnachtsgeschenke schon erledigt? Sich bereits Gedanken gemacht, wo der Weihnachtsbaum dieses Jahr stehen soll? Kaufen Sie einen mit oder ohne Ballen oder gar rieselfrei aus Plastik? Fragen über Fragen, die jedes Jahr kurz vor den besinnlichen Weihnachtstagen beantwortet werden müssen.
Wichtig ist es aber auch, einen Blick über den Tellerrand auf 2010 zu werfen: Wir haben einige Punkte für Sie zusammengetragen, die einerseits Planungshilfen für Ihre Finanzen sein sollen, andererseits Termine sind, die eingehalten werden sollten, um Ihre finanziellen Dinge zu optimieren.
1) Riester-Rente
Um die volle Förderung auszuschöpfen, kann die volle Zuzahlung für neue Riesterverträge noch bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen. Wer bereits riestert und noch keinen sogenannten Dauerzulagenantrag für 2007 gestellt hat, sollte dies schnell nachholen. Denn nur so erhält er pro Jahr 154 Euro Zulage und für kindergeldberechtigten Nachwuchs 185 Euro (vor 2008 geboren) bzw. 300 Euro Kindergeldzulage.
2) Bürgerentlastungsgesetz
Ab 2010 können die Beiträge für die Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzbar. Wichtig für Privatversicherte: Abgesetzt werden kann nur der Versicherungsschutz, der nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht sowie die Beiträge für die mitversicherten Kinder.
3) Konjunkturpaket II
Zu Beginn des neuen Jahres wird der Eingangssteuersatz von 15% auf 14% gesenkt, zudem die Grundfreibeträge auf 8.004 Euro bei Ledigen und 16.008 Euro für Verheiratete angehoben. Weiteres Bonbon: die Verschiebung der Progressionsstufen.
4) Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Stichwort Entgeltumwandlung: In bestehende bAV-Altersvorsorgeverträge kann der Arbeitnehmer bis zur Grenze von 2.592 Euro freiwillig aufstocken, um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
5) Alterseinkünftegesetz
Mit diesem Gesetz führte die Bundesregierung die nachgelagerte Besteuerung von Renten ein. Ab Januar können die Beitragszahler zu gesetzlichen oder berufsständischen Rentenversicherungssystemen 70% statt bisher 68% steuerlich absetzen.
6) Wohnungsbauprämie
Der Bausparer erhält auf seinen jährlichen Sparbetrag von bis zu 512 Euro (bei Ehepaaren 1.024 Euro) eine Wohnungsbauprämie von 8,8%. Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen dabei 25.600 Euro (Ehepaare 51.200 Euro) im Jahr nicht übersteigen. Die Wohnungsbauprämie beträgt maximal 45 Euro für Alleinstehende und 90 Euro für Ehepaare.
7) Private Krankenversicherung (PKV)
Die Gesundheitsreform 2007 hat den Wechsel in die private Krankenkasse erschwert. Arbeitnehmer können erst in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren mehr als die Grenze beim Jahresentgelt (2009 waren es 48.600 Euro) verdient haben. Diese Wechselfrist endet am 31. Dezember 2009.
8) Kfz-Versicherung
Bei einer Prämienerhöhung hat der Kunde ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. Die Frist beginnt mit Erhalt des Schreibens.