1. Welche Vorteile habe ich durch die Nutzung des FinanceScout24 Vergleichsrechners?
- Sie sparen Geld: Tarife verschiedener Versicherungen werden direkt gegenübergestellt und können bezüglich Preis und Leistungen verglichen werden
- Sie sparen Zeit: Sie können bequem online abschließen. Mit einer Eingabe erhalten Sie den gewünschten Versicherungsschutz alternativ bei vielen Versicherungen angezeigt
- Sie erhalten Transparenz: Sie können sich selbst sehr schnell ein Bild darüber machen, welche Preise und Leistungen üblich sind
- Sie erhalten Tipps: Wir stellen Ihnen nützliche Tipps zum Thema Versicherungsschutz, Wechsel und Kündigung zur Verfügung
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2. Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?
Der generelle Kündigungstermin für die Kfz-Versicherungen ist der 31.12. eines Jahres. Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.11 eines Jahres beim Versicherer eingehen. Mehr dazu finden Sie bei unseren Tipps zur Kündigung.
3. Gibt es Rabattmöglichkeiten?
Ja, außer den Schadenfreiheitsrabatten in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, berücksichtigen die Versicherungsgesellschaften auch eine Vielzahl von sogenannten weichen Rabattmerkmalen, die von der persönlichen Situation des Versicherungsnehmers abhängig sind. So werden z.B. niedrige Kilometerleistung pro Jahr, Nutzung des Fahrzeuges nur durch einen begrenzten Personenkreis oder das Abstellen des Fahrzeugs in einer Garage mit einem Prämiennachlass honoriert.
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4. Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Mit Zusendung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) haben Sie eine vorläufige Versicherungszusage Ihres Versicherers. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit der Abgabe der elektronischen Versicherungsbestätigung (bzw. dem eVB Code) bei der Kfz Zulassungsstelle und der Zulassung des Fahrzeuges.
5. Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde im März 2008 eingeführt.
Sie soll mittelfristig die bisherige Versicherungsbestätigung (auch Doppel- oder Deckungskarte genannt) ersetzen. Die eVB besteht aus einem siebenstelligen Code, mit dem Sie bei der KFZ Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug an- oder ummelden können. Die Zulassungsstelle kann sich mit dieser Nummer den Haftpflicht Versicherungsschutz des Fahrzeuges von der Versicherung bestätigen lassen.
6. Wie erhalte ich meine eVB Nummer?
Wenn Sie über FinanceScout24 nach dem Vergleich Ihre Autoversicherung beantragen, erhalten Sie von dem ausgewählten Versicherer Ihre eVB-Nummer entweder per E-Mail oder per Post.
7. Müssen bereits zugelassene Fahrzeuge beim Wechsel der Versicherung mit einer neuen eVB Nummer erneut angemeldet werden?
Nein, dies ist nicht notwendig. Ihre Daten werden nach Antragstellung an den neuen Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt automatisch eine neue eVB - Nummer an die Zulassungsstelle.
8. Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?
Die Kfz-Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die auf der Grünen Versicherungskarte für Auslandsreisen genannt sind.
9. Ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht unbedingt empfehlenswert. Bei einem Unfall werden alle zu Schaden gekommenen Personen durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers entschädigt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall gilt dies auch für die Insassen des eigenen Fahrzeuges. Lediglich der Fahrer genießt bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Versicherungsschutz.
Problematisch sind also nur Unfälle, bei denen die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Für dieses Risiko bietet jedoch eine private Unfallversicherung mit 24 Stunden Deckung bei einer geringfügig höheren Prämie die besseren Leistungen.
10. Ist es richtig, dass man Vollkasko nach drei Jahren ausschließen soll?
Generell ist diese Faustregel richtig, da die Vollkaskoversicherung relativ teuer ist und der Wagen nach drei Jahren bereits erheblich an Wert verloren hat. Bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung ist aber eine Fortsetzung auch über die drei Jahre hinaus noch empfehlenswert.
11. Kann ich die Schadenfreiheitsrabatte von meinen Eltern übernehmen?
Grundsätzlich ist die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten von Eltern auf ihre Kinder möglich. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das Kind das Fahrzeug regelmäßig genutzt hat und sich den jeweiligen Schadenfreiheitsrabatt auch selber hätte erfahren können. So kann jemand, der erst seit vier Jahren den Führerschein hat, auch maximal vier schadenfreie Jahre übernehmen.
12. Was ist bei der Neuanmeldung oder Ummeldung Ihres KFZ zu beachten?
Bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie für die Kfz-Zulassungsstelle folgende Unterlagen:
- Versicherungsbestätigung / eVB Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- ASU-Bescheinigung
- TÜV-Bescheinigung
13. Was ist die Grüne Karte?
Die Grüne Versicherungskarte hilft in allen Ländern bei der Schadensabwicklung und ist auch innerhalb der Europäischen Union sehr hilfreich.
Die Grüne Versicherungskarte sollten Sie grundsätzlich bei Fahrten im europäischen Ausland mitnehmen. Vorgeschrieben ist die Mitnahme der "Grünen Karte" unter anderem in Bosnien und Herzegowina sowie Lettland, Malta, Island, Albanien, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien, und der Ukraine. Für die Türkei ist die Grüne Karte Pflicht. Vergisst man die Karte oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man eine Grenzversicherung abschließen. (Diese kann im zuständigen Landes- Grenzzollamt erworben werden).
14. Was passiert, wenn ich einen Tarif mit Rabatt wähle und gegen eines dieser Merkmale verstoße?
Einige Versicherungsgesellschaften nehmen das sehr ernst. Im Schadensfall kann es dann zu einer Nachzahlung in Höhe bis zur doppelten Jahresprämie führen.
15. Welche Deckungssummen gibt es in der KFZ-Haftpflichtversicherung?
Die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz Haftpflichtversicherung umfasst:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1 Million Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden.
In der Praxis bieten Versicherer normalerweise Deckungen von pauschal 50 oder 100 Mio EUR an, wobei die Leistungen bei Personenschäden in der Regel auf 8 Mio. EUR je geschädigte Person begrenzt sind. Versicherungen zahlen bei einem Schadenereignis höchstens bis zu der in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Werden höhere Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, wird Ihr Privatvermögen herangezogen. Gerade bei Personenschäden, die z.B. nicht nur eine teure medizinische Behandlung sondern auch eine lebenslange Invalidität zur Folge haben, können sehr hohe Ansprüche resultieren. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Autofahrer für höhere Deckungssummen.
16. Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die KFZ-Prämie in Form eines Schadenfreiheitsrabattes angerechnet werden.
Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen zulassen, aber bereits seit mindestens drei Jahren den Führerschein besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen. Sofern Sie mit dem versicherten KFZ einen ersatzpflichtigen Schaden verursachen, werden Sie in dem darauf folgenden Jahr eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer erfahrenen Rabatte.
17. Wo genau liegt der Unterschied zwischen Haftpflicht -, Teilkasko - und Vollkaskoversicherung?
Die Haftpflichtversicherung zahlt im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter. Die Kaskoversicherung übernimmt dagegen Schäden am eigenen KFZ. So versichert die Teilkaskoversicherung Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle. Die Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schädiger nicht feststellbar ist.
Weiterführende Informationen finden Sie außerdem in unserem Kfz Versicherung Ratgeber oder in unserem Autoversicherung Artikelarchiv.