Kfz-Lexikon

Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Ablehnungsfrist

Die Ablehnungsfrist ist der Zeitraum, in dem ein Versicherungsunternehmen über Annahme oder Ablehnung eines Versicherungsantrages entscheiden darf. Dieser Zeitraum erstreckt sicher über zwei bis vier Wochen. Die Ablehnungsfrist ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Laut §5 Abs. 3 des Pflichtversicherungsgesetzes beträgt der normale Zeitraum bei der KFZ-Haftpflicht 14 Tage. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestdecksumme handelt. Sollte ein Antrag für eine Versicherung vorliegen, die über der Mindestdecksumme liegt oder eventuell zudem den vorgeschriebenen Versicherungsschutz (z.B. durch eine zusätzliche  Unfallversicherung) hinausgeht, verlängert sich die Frist auf vier Wochen. Sollte der Versicherer sich in diesem Zeitraum den Antrag weder ablehnen noch dem Kunden ein anderes Angebot unterbreiten, so gilt der Antrag als angenommen. Aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen die Versicherungsunternehmen einer Annahmepflicht, für die es nur wenige Ausnahmen gibt. Die Ablehnung kann nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfolgen. Die Versicherungsgesellschaft kann den Antrag zum Beispiel ablehnen, wenn der zu Versichernde die Anzeigepflicht durch falsche Angaben verletzt hat, oder von seiner vorherigen Versicherung wegen arglistiger Täuschung oder nicht bezahlter Prämien eine Kündigung erhalten hat. Ein weiterer Grund zu Ablehnung kann sein, dass der Antragsteller kann auf Grund einer sachlichen oder örtlichen Beschränkung nicht aufgenommen werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Versicherer eine bestimmte Wagnisklasse (LKW oder Mietfahrzeuge) nicht versichert oder in einem bestimmten Bundesland nicht vertreten ist.

 

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