Von einer abweichenden Halterschaft spricht man, wenn der Versicherungsnehmer und der Halter des Fahrzeugs nicht identisch sind. Einige Versicherungsunternehmen verlangen für die abweichende Halterschaft eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages, bei anderen Versicherungsgesellschaften ist der Abschluss eines Vertrages in diesem Fall nicht möglich. Der Halter des Fahrzeugs ist dadurch definiert, dass er die Kosten für das Fahrzeug trägt und die Verfügungsgewalt hat – das Auto also nutzt. ist Bei der Halterschaft ist nicht entscheidend, wer in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen ist. Die häufigste abweichende Halterschaft entsteht, wenn Eltern als Versicherungsnehmer für ihre Kinder auftreten, um Geld zu sparen. Damit soll den Fahranfänger die Einstufung in eine bessere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) ermöglicht werden.