Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass ein Autofahrer nur mit geeigneter Bereifung im Straßenverkehr unterwegs sein darf. Eine geeignete Bereifung zeichnet sich zum Beispiel durch die richtige Profiltiefe, der Größe des Reifens, dem Luftdruck und der Anpassung an die Witterungsverhältnisse aus. Die Profiltiefe muss mindestens 1,6 mm betragen, sollte aber laut einer Empfehlung vor allem bei Winterreifen mindestens 5,0 mm betragen. Der Reifendruck und die Reifengröße sollten dem einzelnen Auto angepasst sein. In der Winterzeit, zwischen Oktober und Ostern, sollten wegen der niedrigen Temperaturen, der Glätte und dem Frost Winterreifen aufgezogen werden. Wer nicht mit geeigneter Bereifung fährt es zu einem Unfall kommt, droht dem Fahrer ein Bußgeld und der Kaskoschutz ist in Gefahr, da die Kaskoversicherung in der ungeeigneten Bereifung eine grobe Fahrlässigkeit sehen kann. Eine solche grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Versicherte wider besseren Wissens im Winter mit Sommerreifen fährt.