Begleitetes Fahren, auch Führerschein mit 17 genannt, ist ein deutschlandweites Projekt, welches es Jugendlichen ab 17 Jahren ermöglicht Auto zu fahren.
Voraussetzung dafür ist, dass eine erwachsene Begleitperson als Beifahrer mit fährt. Mit diesem Projekt soll das Unfallrisiko von Fahranfängern gesenkt werden. Da der Erwerb des Führerscheins erst ab dem 18. Geburtstag möglich ist, braucht der Minderjährige bis zu diesem Tag eine so genannte Prüfbescheinigung der Fahrschule, in der bis zu zwei Begleitpersonen eingetragen werden können. Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, über mindestens fünf Jahre Fahrpraxis verfügen und dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrsregister in Flensburg haben. Zur Vorbereitung auf die Anforderungen können die Begleitpersonen in Spe freiwillig einen Kurs besuchen, in dem das Wichtigste erklärt wird. Sollte der Jugendliche bei einer Verkehrskontrolle ohne eine Begleitperson erwischt werden drohen ihm harte Strafen. Vier Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und eine Strafe von 150 Euro wären dann die Folge. Doch der Führerschein auf Probe kann auch einen Vorteil bei der Versicherung schaffen, denn einige Versicherungen bieten Autofahrern, die mindestens ein halbes Jahr am begleiteten Fahren teilgenommen haben, einen Versicherungsrabatt an. Dieser gilt nicht nur in der Begleitungsphase, sondern auch danach. Grund hierfür ist das geringere Unfallrisiko.