Der Klimawandel sorgt dafür, dass die Senkung des CO²-Ausstoßes von Kraftfahrzeugen ein immer wichtigeres Thema wird. Aus diesem Grund kann sich ein niedriger CO²-Ausstoß, zum Beispiel in Form eines so genannten Öko- oder Umweltrabatts, positiv auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken. Neben den Rabatten soll die Einführung einer neuen Berechnung zur Kraftfahrzeugsteuer einen Anreiz zum Kauf von Wagen mit geringem CO²-Ausstoß bieten. Seit dem 1. Juli 2009 richtet sich der Betrag nicht mehr nur nach Hubraum des Motors und der Euro-Norm des Wagens, sondern auch nach dem CO²-Ausstoß. Das erstzugelassene Auto kostet also eine geringere Steuer wenn es umweltfreundlich ist. Nach der neuen Regelung werden Fahrzeuge, die weniger als 100 Gramm CO² ausstoßen, weiterhin nur nach Hubraum und Euro-Norm besteuert. Das sind bei Benzinern zwei Euro je 100 Kubikzentimeter und bei Dieseln 9,50. Wenn diese Werte über der Grenze liegen erhöht sich die Steuer um zwei Euro pro Gramm CO². Diese Regelungen sollen in den kommenden Jahren weiter verschärft werden. Für Fahrzeuge, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, sowie alle Gebrauchtwagen, die auf einen neuen Besitzer angemeldet werden, gilt noch bis 2013 die alte Berechnung. Alle Wagen mit Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 sind durch das Konjunkturpaket I entweder für ein oder für zwei Jahre ganz von der Steuer befreit.