Einparkhilfen sind technische Systeme, die dem Fahrer dabei helfen, sein Kfz vor allem auf engem Raum sicher und unfallfrei zu parken. Die Einparkhilfe entbindet den Autofahrer jedoch nicht von der Pflicht sich beim Einparken mit einem Blick in den Rückspiegel abzusichern. Nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 275 C 15658/07) handelt ein Autofahrer fahrlässig, sollte er sich ausschließlich auf die Einparkhilfe verlassen. Sollte diese Fahrlässigkeit zu einem Unfall führen ist die Kaskoversicherung nicht verpflichtet die Kosten des Schadens zu übernehmen.