Der Besitz einer elektronischen Versicherungsbestätigung – kurz eVB – ist seit 1. März 2008 Pflicht. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer statt der vorherig benötigten Versicherungsbestätigungskarte aus Papier, die auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bezeichnet wurde, eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Die eVB ist Bedingung für die Zulassung des Fahrzeugs. Durch das via SMS oder SMS komplett elektronische Verfahren ist ein schneller und kostengünstiger Austausch zwischen Versicherer und Zulassungsstellen möglich, von dem auch der Versicherte durch die schnellere und einfachere Zulassung profitiert.