Eine Gebrauchtwagenkaskoversicherung ist eine speziell für Gebrauchtwagen konzipierte Versicherung, deren Versicherungsschutz zwischen Teil- und Vollkasko liegt. Als Voraussetzung, damit das Fahrzeug als Gebrauchtwagen versichert werden kann, muss das Auto eine von den Versicherungen individuell festgelegte Altergrenze überschritten haben. Die Grenze liegt meist zwischen drei und fünf Jahren. Der Versicherungsschutz einer Gebrauchtwagenversicherung umfasst nicht nur alle Leistungen der Teilkasko, sondern leistet zusätzlich noch Ersatz für selbst verursachte Schäden am eigenen Auto, wofür sonst eine Vollkaskoversicherung aufkommen würde. Doch im Gegensatz zu einem Neuwagen lohnt sich die Vollkaskoversicherung bei einem Gebrauchtwagen meist nicht mehr, da die hohen Beiträge nicht im Verhältnis zum Gebrauchtwagen stehen. Die Versicherungsprämie liegt daher bei einer Gebrauchtwagenkaskoversicherung deutlich unter der einer üblichen Vollkaskoversicherung.