Die gesetzliche Mindestdeckung ist ein festgelegter Betrag, den eine Versicherung im Schadenfall verpflichtet ist zu gewähren. Die Mindestversicherungssummen, die im Pflichtversicherungsgesetz unter dem $4 Abs. 1-2 zu finden sind, haben zum Beispiel für Personenschäden eine Höhe von 7,5 Mio. Euro. Bei Sachschäden ist eine Mindestsumme von 1 Mio. Euro festgeschrieben. Sollte der Versicherte nicht explizit eine höhere Versicherungssumme vereinbart haben, entspricht die gesetzliche Mindestdeckung dem Höchstbetrag.