Glasschäden sind neben Steinschlag auch Schäden, die zum Beispiel durch mutwillige Zerstörung bei einem Diebstahlversuch verursacht wurden. Im Rahmen einer Teilkaskoversicherung sind Glasschäden am Auto versichert. Das Versicherungsunternehmen zahlt jedoch nicht in jedem Fall eine neue Fensterscheibe. Anstatt dessen wird die kaputte Scheibe, wenn möglich, durch ein spezielles Klebeverfahren repariert. Der Vorteil einer Reparatur liegt für die Versicherten darin, dass keine Selbstbeteiligung gezahlt werden muss. Beim Auswechseln der Scheibe wird die Selbstbeteiligung von den Versicherern angerechnet.