Verkehrsteilnehmer, die grob fahrlässig handeln, können in Teilen ihren Versicherungsschutz verlieren. Von grober Fahrlässigkeit wird gesprochen, wenn jemand die für den Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt wider besserem Wissens nicht beachtet. Der Fahrer verliert dadurch zwar nicht automatisch den Schutz seiner Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung, riskiert aber dass die Versicherer zumindest teilweise von ihren Pflichten entbunden werden. Die Versicherungen wägen von Fall zu Fall ab. Zusätzlich ist durch das Versicherungsvertragsgesetz von Januar 2008 gesichert, dass jeder Versicherungsnehmer auch bei grobem Verschulden Anspruch auf einen Teilersatz hat.